Bundestag billigt Erbschaftsteuerreform

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Erbschaftsteuerreformgesetz gebilligt. Hierzu erklärt der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück: „Wir setzen mit der Reform der Erbschaftsteuer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Immobilien um.

Die verfassungswidrige Privilegierung einzelner Vermögensarten, insbesondere von Grundstücken, wird es nicht mehr geben.

In Zukunft werden wir also eine ehrlichere und gerechtere Bemessungsgrundlage in Deutschland haben.

Mit der neuen Regelung sorgen wir zugleich für mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen: Kleinere und mittlere Erbschaften im engen Familienkreis werden steuerfrei bleiben.

Erben von Millionenvermögen müssen grundsätzlich höhere Beiträge zum Steueraufkommen leisten. Dasselbe gilt für höchste Vermögen und Vermögensübertragungen außerhalb des engen familiären Umfeldes.

Familien mit Kindern gehören daher klar zu den Gewinnern des neuen Erbschaftsrechts.

Wir führen mit der Reform außerdem ein Privileg für Unternehmenserben ein.

Dazu wird Unternehmen beim Betriebsübergang ein Steuerprivileg gewährt. Dieses Privileg gibt es nicht umsonst. Wir haben es an klare, gemeinwohlorientierte Bedingungen geknüpft.

Mit jedem Jahr, in dem der Nachfolger den Betrieb hält, verdient er sich einen Anteil an der Steuervergünstigung oder Steuerfreiheit.

Wir haben diese Bedingungen so gestaltet, dass sie nicht nur den Erhalt von Arbeitsplätzen sichern, sondern auch den wirt­schaftlichen und unternehmerischen Realitäten und Notwendigkeiten Rechnung tragen.

Unternehmen erhalten so ein Maximum an Disponibilität, das es ihnen erlaubt, über den Konjunkturzyklus hinweg zu atmen.

Mehr Generationengerechtigkeit, größere Chancengleichheit und verbesserte Arbeitsplatzsicherheit – das sind die Kennzeichen dieser Reform.

Nicht zuletzt wird das Aufkommen aus der Steuer wie im bestehenden Recht für die Bundesländer nachhaltig über 4 Mrd. € liegen.

Dies ermöglicht es den Bundesländern zum Beispiel die für unser Land so wichtigen Investitionen in Bildung stabil zu halten und wenn möglich zu erhöhen. Es liegt damit im Interesse der Länder, die Reform auch im Bundesrat mitzutragen.“

Pressemitteilung des BMF

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