Energieausweis: Wie teuer wird die zweite Miete?

Vom 1. Januar 2009 an gilt für alle Wohnhäuser in Deutschland die "Ausweispflicht": Hausbesitzer müssen bei Vermietung oder Verkauf den sogenannten Energieausweis vorlegen. Der gibt wichtige Hinweise darauf, ob die Heizkosten zur zweiten Miete werden können oder überschaubar bleiben.

Eine Wohnung mit günstiger Miete kann sich nämlich nach der nächsten Heizkostenrechnung als teures Vergnügen entpuppen. Ähnlich wie beim Energieeffizienz-Label auf Haushaltsgeräten zeigt eine Skala von Grün über Orange nach Rot, wie der energetische Zustand eines Hauses ist.

Zusätzlich enthält das Papier Hinweise auf Modernisierungsmaßnahmen (Infos: www.dena-energieausweis.de ). Weigert sich ein Vermieter, den Ausweis vorzulegen, riskiert er ein Ordnungsgeld von bis zu 15.000 Euro. Potenzielle Mieter können sich in so einem Fall zum Beispiel an die jeweilige Stadtverwaltung wenden.

Pressemitteilung der dena

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