Lohnsteuer kompakt 2009: Schritt für Schritt

Steuerunterlagen anfordern

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Wenn Sie alle Bereiche bearbeitet haben, können Sie Ihre Steuerunterlagen anfordern. Das Programm überträgt Ihre Eingaben dann in die Steuerformulare des Finanzamts. Sie erhalten die gesamten Steuerunterlagen im PDF-Format per E-Mail zugeschickt.

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Hinweis 1:
Ihre Steuerformulare erhalten Sie im PDF-Format zugesandt. Abmessungen und Layout entsprechen den amtlichen Vordrucken.

Hinweis 2 – Steuerformulare einseitig ausdrucken:
Für die Steuererklärung für 2008 müssen die Formulare nicht mehr beidseitig ausgedruckt werden. Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, ist die Auswertung der Daten auch mit nur einseitigen Ausdrucken möglich, ohne dass dem Finanzamt ein zusätzlicher Zeit- oder Personalaufwand entsteht. Außerdem darf sich das Finanzamt zukünftig auch nicht mehr daran stören, wenn Formulare anderer Bundesländer verwendet würden. (BFH, Az. VI R 15/02)

Hinweis 3 – Steuerformulare aus dem Internet:
Die Verwendung von Steuererklärungsformularen aus dem Internet ist grundsätzlich zulässig. Geringfügige Veränderungen der Zeilen- und Schreibabstände sowie des Papierformats sind zugelassen. Der Gründruck darf durch entsprechende Graustufen ersetzt werden. Dies hat bereits die Oberfinanzdirektion Erfurt vom 18.3.2004 (Az: O 1561 A-08-L 121) festgestellt.

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Ein Kommentar zu “Lohnsteuer kompakt 2009: Schritt für Schritt”

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