Lohnsteuer kompakt 2009: Schritt für Schritt

Berechnung der Steuererstattung

[!–T–]

Über den Link "Steuererstattung berechnen" können Sie jederzeit den Stand der aktuellen Steuererstattung bzw. -nachzahlung abrufen. In die Berechnung fließen alle eingegebenen Daten ein. Ob das Ergebnis korrekt ist, hängt also von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab.

Die Berechnung wird in die verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten aufgeschlüsselt. Das Formular mit den einzelnen Berechnungsposten können Sie über den Link "Drucken" zu Papier bringen.

Hinweis: Die Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt, bei dem der Kunde seine Steuererklärung einreicht.

Ein Kommentar zu “Lohnsteuer kompakt 2009: Schritt für Schritt”

  1. Pingback: Steuern und Finanzen: Gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2009 | Gesetzliche Krankenversicherungen | Tipps | Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.