Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform – BdSt fordert Nachbesserungen

Anlässlich der Verabschiedung der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform am 27. November 2008 im Bundestag drängt der Bund der Steuerzahler nochmals auf Verbesserungen für die so genannten Erwerber der Steuerklasse II.

Die Bundestagsabgeordneten sollten dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen, da Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel erbschaft- und schenkungsteuerlich wie völlig fremde Personen behandelt werden. Das ist ungerechtfertigt, da auch dieser Personenkreis zur Familie zählt.

Oftmals besteht bei Unverheirateten, Witwen und Witwern sowie Kinderlosen nur noch die Möglichkeit, an „entferntere“ Verwandte, wie beispielsweise Geschwister, zu vererben. Auch diese Personen haben das Recht, einen Teil ihres Vermögens weitgehend ungeschmälert weiterzugeben.

Deshalb muss der Freibetrag, der nach derzeitigem Stand nur 20.000 Euro betragen soll, angehoben werden. Zudem sollten die Steuersätze, die sogar im Eingangsbereich schon eine Höhe von 30 Prozent haben, deutlich abgesenkt werden.

Absehbar ist, dass das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sehr kompliziert, sehr streitanfällig sein wird, und zu außerordentlich hohem bürokratischem Aufwand führen wird.

Sollte es nicht zu erheblichen Nachbesserungen, insbesondere für Geschwister, Nichten und Neffen, kommen, sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht vorprogrammiert.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Probleme, die auch durch ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz hervorgerufen werden, wäre es das Beste, diese Steuer abzuschaffen. Österreich hat es vorgemacht.

Pressemitteilung des BdSt

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