Gesundheitsfonds: Mehr Wettbewerb um beste medizinische Versorgung

Die Morbiditätsorientierung bei der Verteilung der Beitragseinnahmen aus dem Gesundheitsfonds ab 2009 wird dazu beitragen, dass der Wettbewerb sich künftig stärker um die beste medizinische Versorgung drehen wird.

Das sagte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, am Freitag (14. November). Die Krankenkassen werden in den kommenden Tagen vom Bundesversicherungsamt darüber informiert, wie hoch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds 2009 sein werden.

Die AOK-Gemeinschaft werde zum Start des Gesundheitsfonds 2009 keine Zusatzbeiträge erheben und sei zuversichtlich, im gesamten Jahresverlauf darauf verzichten zu können. "Allerdings darf uns die Politik dann 2009 keine neue Ausgaben aufbürden", stellte Ahrens klar.

Wenn das Bundesversicherungsamt den Kassen die Höhe der Pauschalen und Zuschläge, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten werden, mitgeteilt hat, stehen die letzten Rahmenbedingungen für die neue Finanzierung der Krankenkassen fest.

Ab 2009 gilt für alle Mitglieder der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent. Alle Beiträge und die Steuerzuschüsse werden an den Gesundheitsfonds abgeführt.

So erhalten die Kassen ihre Einnahmen:

Grundpauschale: Um die Kosten für die gesetzlichen Gesundheitsleistungen bezahlen zu können, erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten bundesweit die gleiche Zuweisung. Diese sogenannte Grundpauschale hat das Bundesversicherungsamt für 2009 auf monatlich 185,64 Euro festgesetzt.

Errechnet wird die Grundpauschale, indem die für das kommende Jahr geschätzten gesetzlichen Leistungsausgaben durch die geschätzte Versichertenzahl geteilt werden.

Zu- und Abschläge: Zusätzlich erhalten die Kassen für jeden Versicherten sogenannte Zu- oder Abschläge aus dem Gesundheitsfonds. Die gibt es für das Alter und Geschlecht sowie für 80 schwerwiegende oder chronische Krankheiten.

Deshalb erhalten Krankenkassen nun mehr Geld für kranke und alte Versicherte als für junge und gesunde Versicherte. So soll erreicht werden, dass für die Behandlung von schwerwiegend und chronisch kranken Menschen mehr Geld zur Verfügung gestellt wird als bisher.

Die kassenindividuelle Zuweisung je Versichertem hängt also von der Risikostruktur der Versicherten einer Krankenkasse ab und wird als risikoadjustierte monatliche Grundpauschale bezeichnet.

Verwaltungskosten: Da die Kassen ab 2009 nicht mehr über eigene Beitragseinnahmen verfügt, erhalten sie auch Zuweisungen für die übrigen Ausgaben aus dem Gesundheitsfonds.

Diese Verwaltungskostenzuweisungen pro Versicherten berücksichtigen zu 50 Prozent die Risikostruktur der Krankenkasse, da diese maßgeblich den Betreuungsaufwand beeinflusst.

Anpassungsbeitrag: Hinzu kommt für jeden Versicherten ein sogenannter Anpassungsbetrag. Der dient dazu, Umverteilungseffekte zwischen den Bundesländern durch die Einführung des Gesundheitsfonds zu begrenzen.

Die AOK-Gemeinschaft geht davon aus, dass ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausreichen werden, um die für 2009 erwarteten Ausgaben zu finanzieren. Sie wird daher keinen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben.

Pressemitteilung der AO K

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