Entschädigung für Kaupthing-Anleger noch immer unklar

„Ob und wann die Kunden der zahlungsunfähigen isländischen Kaupthing-Bank ihr Geld bekommen, ist immer noch unklar.

Nach unseren Informationen, ist eine schnelle Abwicklung durch den isländische Entschädigungsfonds leider nicht zu erwarten“, erklärte Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.“

Darüber hinaus sieht die DVS-Geschäftsführerin neue Probleme auf die Anleger zukommen. „Wenn nämlich die Angaben auf der Website des isländischen Einlagefonds (www.tryggingarsjodur.is) stimmen, stehen lediglich 13 Milliarden isländische Kronen zur Verfügung.

Umgerechnet sind das nicht mal 80 Millionen Euro“, so die DVS-Geschäftsführerin. „Wer soll dann die deutschen Anleger entschädigen?“, fragt sich Lunderstedt-Georgi besorgt. Der Alptraum für die geschädigten Anleger gehe also weiter.

Hinzu komme der Zeitdruck. Nachdem die isländische Finanzaufsicht den Einlagensicherungsfall festgestellt habe, laufe nun die zweimonatige Frist für die Anmeldung der Ansprüche. Das heißt, die Anleger müssen bis Ende Dezember ihre Forderungen schriftlich (auf englisch) in Island angemeldet haben.

„Noch völlig ungeklärt ist derzeit die Situation für Anleger, die mehr als 20.887 Euro bei der Kaupthing-Bank angelegt haben. Woher diese die Differenz zu ihrem Gesamtschadensbetrag bekommen sollen, steht noch nicht fest.

Denn der Fonds wird nur 20.887 Euro auszahlen, sofern überhaupt genügend Geld vorhanden ist“, so Lunderstedt-Georgi. „Wie schnell Entschädigungseinrichtungen zahlen, erleben wir ja gerade. Phoenix-Anleger warten seit mehreren Jahren auf ihre Entschädigung.“

„Wir können den Anlegern deshalb nur raten, melden Sie umgehend ihre Ansprüche schriftlich und auf englisch beim isländischen Entschädigungsfonds an. Den Anlegern, die über 20.887 Euro angelegt haben, empfehlen wir, sich an einen auf Kapitalanlagerrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

Denn der Fonds wird nur die vorgeschriebene Entschädigung zahlen, wenn überhaupt. Höhere Forderungen müssen vermutlich in Island eingeklagt werden“, so Lunderstedt-Georgi.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat für die geschädigten Anleger eine Arbeitsgemeinschaft „Kaupthing Bank“ gegründet. Weitere Informationen unter www. dvs-ev.net .

Pressemitteilung des Deutschen Verbraucherschutzring e.V.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.