BdSt rügt Beitrags- und Steuerverschwendung in Milliardenhöhe

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) einen konsequenten Abbau von ineffizienten Arbeitsförderungsmaßnahmen.

„Es ist dem Steuer- und Beitragszahler absolut nicht zu vermitteln, dass jährlich hohe Summen für ineffiziente Arbeitsförderungsmaßnahmen ausgegeben werden. Die Bundesregierung muss endlich handeln und diese Verschwendung beenden“, fordert BdSt-Präsident Karl Heinz Däke.

Im Gesetzentwurf ist zwar die Abschaffung einiger Instrumente vorgesehen, viele unwirksame Maßnahmen werden aber weiterhin fortgeführt. Hierzu gehören z. B. die Ein-Euro-Jobs und die Förderung der Altersteilzeit, die besonders hohe Kosten verursachen.

Das gesamte Einsparpotenzial bei Abschaffung aller unwirksamen Instrumente liegt nach Berechnungen des BdSt bei ca. 4,5 Mrd. Euro, wird aber durch den Gesetzentwurf nur zu etwa einem Zehntel ausgeschöpft.

So ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung unwirksame Maßnahmen wie die Beauftragung der Personal-Service-Agenturen sowie die Beauftragung Dritter mit Vermittlung und Eingliederung nicht abschafft, sondern vielmehr zu einem neuen Instrument zusammenfasst.

Inkonsequent ist auch das Vorhaben, die ineffizienten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nur innerhalb der Grundsicherung zu streichen, selbige aber in der Arbeitslosenversicherung weiterhin zu fördern. Ebenso kritisch gilt es auch, die geplante Ausweitung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu hinterfragen.

Das Kurzarbeitergeld ist eine fragwürdige Subventionierung der betroffenen Unternehmen auf Kosten der Beitragszahler. Es ist zweifelhaft, ob jetzt bereits außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vorliegen, die eine Verlängerung der Bezugsdauer begründen.

Über den raschen Abbau aller ineffizienten Instrumente hinaus fordert der BdSt die Abschaffung des verfassungswidrigen Eingliederungsbeitrags und eine Ausschüttung der überschüssigen Rücklagenmittel der Bundesagentur für Arbeit an die Beitragszahler.

Dadurch kann der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um einen vollen Prozentpunkt auf 2,3 % gesenkt werden.

Um in Zukunft einen effizienten Umgang mit Beitrags- und Steuermitteln zu gewährleisten, regt der BdSt an, die Bundesregierung zu einer regelmäßigen Überprüfung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente gesetzlich zu verpflichten. Zeigen evaluierte Maßnahmen keine positive Wirkung, müssen sie abgeschafft werden.

Pressemitteilung des BdSt

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