Bund der Steuerzahler über Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer

Gestern Abend wurde in einer Spitzenrunde im Bundeskanzleramt ein Kompromiss für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgehandelt. Selbstgenutztes Wohneigentum soll für den überlebenden Ehegatten gänzlich und bei Kindern bis zu einer Wohnfläche von 200 qm steuerfrei sein.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die nun bekannt gewordenen Veränderungen. Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, sagte hierzu: „Dieses Hick Hack der letzten Monate war für die Steuerzahler nicht mehr zu ertragen. Es ist aber sehr bedauerlich, dass die Einigung so spät kommt.“

Auch wenn die jetzt bekannt gewordenen neuen Regelungen sehr positiv klingen, muss für eine endgültige Beurteilung der überarbeitete Gesetzentwurf abgewartet werden. Däke hierzu: „Erfahrungsgemäß steckt der Teufel im Detail. Deshalb werden wir nun den Entwurf genau überprüfen.“

Der Bund der Steuerzahler vermutet, dass es auch Änderungen zu Ungunsten der Steuerzahler am Gesetzentwurf gegeben hat, da ansonsten ein Steueraufkommen von ca. 4 Milliarden Euro jährlich nicht erreicht werden könne.

Die Steuerzahler müssen deshalb weiterhin abwarten. Eine Endscheidung, ob im konkreten Einzelfall das alte oder das neue Recht günstiger ist, lässt sich daher immer noch nicht genau treffen.

Das Zeitfenster für Übertragungen ist inzwischen so klein, dass planvolle Übergaben, insbesondere von Unternehmen kaum möglich sind. Damit bricht der Gesetzgeber seine Zusage, einen angemessenen Zeitraum für Planungen zu schaffen.

„Vermögensübertragungen werden zum Lotteriespiel“, kritisiert Däke die Situation. Der Bund der Steuerzahler appelliert deshalb an die Bundesregierung, den überarbeiteten Gesetzentwurf so schnell wie möglich zu veröffentlichen, damit eine Beurteilung vorgenommen werden kann und endlich Planungssicherheit herrscht.

Absehbar ist auf jeden Fall jetzt schon, dass das neue Erbschaftsteuergesetz sehr kompliziert, sehr streitanfällig und die Erhebung dieser Steuer sehr teuer sein wird.

Trotz den nun angestrebten Verbesserungen hinsichtlich der Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum und weitergeführten Betrieben wird es zu außerordentlich hohem bürokratischem Aufwand kommen und es wäre daher das einzig Sinnvolle gewesen, komplett auf die Erbschaftsteuer zu verzichten.

Pressemitteilung des BdSt

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