Lohnsteuerkarte für 2009! Jetzt Freibeträge eintragen lassen!

Antrag ausfüllen – So funktioniert es

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Damit der Arbeitnehmer seinen Eintrag bekommt, muss neben der Lohnsteuerkarte auch der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beim Finanzamt abgeben werden. Das bundesweit einheitliche Antragsformular kann man auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums oder des Finanzamtes kostenlos downloaden.

Der sechsseitige Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung erinnert an den Mantelbogen und die Anlage N, die man von der üblichen Steuererklärung kennt.

Zunächst muss der Antragsteller entsprechende Angaben zu seiner Person und zu seinen Kindern machen. Darauf folgen die unbeschränkten und beschränkten antragsfähigen Ermäßigungsgründe. Von diesen Begriffen sollte man sich aber nicht abschrecken lassen. Am Ende des Formulars geht es um die Übertragung des Freibetrags auf den Antragssteller oder den Ehegatten und den Eintrag auf eine oder mehrere Lohnsteuerkarten.

Im Detail:

Neben den typischen Angaben zur Person möchte das Finanzamt wissen, wie hoch der voraussichtliche Bruttolohn sowie andere Einkünfte im laufenden Steuerjahr sind.

Bei den Angaben zu Kindern fragt das Finanzamt nach dem Kindschaftsverhältnis, ob leibliches Kind, Adoptiv- oder Pflegekind, nach den Einkünften bei Kindern über 18 Jahren und einem möglichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Ob Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wird, ist von den genauen Gründen abhängig. Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen unbeschränkten und beschränkten Ermäßigungsgründen.

Welche Gründe zu einem Eintrag führen können, erfahren Sie auf der folgenden Seite.

2 Kommentare zu “Lohnsteuerkarte für 2009! Jetzt Freibeträge eintragen lassen!”:

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