Ja. In diesem Fall sind die Beiträge besonders günstig, denn je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto geringer fallen die Beiträge aus.
Solange man aber (noch) keine konkrete Arbeitsstelle hat, ist nur die generelle Erwerbsunfähigkeit versichert, also der Fall, dass gar kein Beruf ausgeübt werden kann. Erst wenn man tatsächlich einem Beruf nachgeht, gilt die reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung.