Deutsche Rentenversicherung: Renten vor Verlust geschützt

Die Deutsche Rentenversicherung wählt für die Anlage ihrer Finanzmittel nur Anlageformen, die höchsten Sicherheitskriterien entsprechen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert im Umlageverfahren, d. h. die eingezahlten Beiträge werden am Ende eines Monats wieder an die Rentner ausgezahlt. Bis zu dem Fälligkeitstermin der Rentenzahlung werden die Mittel bei Kreditinstituten angelegt.

Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern klare Vorschriften über die Zulässigkeit von Anlagen gemacht.

Die Deutsche Rentenversicherung legt die Mittel nur bei Kreditinstituten an, die einem der Einlagensicherungssysteme in Deutschland angehören. Dabei werden die Obergrenzen der gesicherten Anlagen in keinem Fall überschritten.

Die Deutsche Rentenversicherung sorgt mit ihrer Anlagenpolitik dafür, dass die Beiträge der Beitragszahler und somit auch die Rentenzahlungen geschützt sind.

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung

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