Steuerjahr 2009: Geplante Änderungen auf einen Blick

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

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Die Bundesregierung erhöht das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld um zehn Euro auf dann 164 Euro pro Monat. Bei weiteren Kindern steigt das Kindergeld um jeweils 16 Euro. Für das dritte Kind erhält man 170 Euro, ab dem vierten Kind bekommen die Eltern jeweils 195 Euro pro Monat.

Neben dem Kindergeld wird auch der Kinderfreibetrag erhöht. Der jährliche Kinderfreibetrag steigt für jedes Kind um 192 Euro auf 3.840 Euro. Addiert man den Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag dazu, kommt man auf Freibeträge von insgesamt 6.000 Euro für ein Kind.

Änderungen bei den Haushaltshilfen

Bisher waren die Steuerregelungen bei den Kosten für Haushaltshilfen sehr komplex. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung konnte man maximal 2.400 Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Bei Pflegeleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen waren es jeweils maximal 600 Euro. Diese drei verschiedenen Haushaltsleistungen werden nun zusammengelegt. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro. Wenn Herr Müller 20.000 Euro für Pflegeleistungen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bezahlt, kann er 20 Prozent davon bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro steuerlich absetzen.

Auf der nächsten Seite haben wir für Sie die zehn wichtigsten Fragen zum Thema Abgeltungssteuer beantwortet

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