Finanzkrise: Bundesrat stimmt Rettungspaket für Finanzmarkt zu

Einstimmig hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung dem Rettungspaket für die angeschlagene Finanzbranche zugestimmt. Damit ist der Weg frei zur Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds.

Er soll dazu beitragen, die Liquiditätsengpässe der Banken zu überwinden und den Finanzsektor wieder zu stärken.

Entsprechend dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird der Stabilisierungsfonds als Sondervermögen des Bundes eingerichtet. Er umfasst ein Finanzvolumen von 500 Milliarden Euro.

Zur Wiederherstellung der Bankenliquidität garantiert der Fonds mit bis zu 400 Milliarden Euro für Schuldtitel und Verbindlichkeiten der Finanzunternehmen. Notleidende Banken erhalten die Möglichkeit, ihr Eigenkapital über das Sondervermögen zu stärken.

Die Bundesregierung behält sich vor, die Gewährung der finanziellen Unterstützungen per Rechtsverordnung an Gegenleistungen zu knüpfen. Die Verwaltung des Fonds obliegt der neu zu errichtenden Finanzmarktstabilisierungsanstalt.

Dort wird ein Lenkungsausschuss gegründet, der über Grundsatzfragen entscheidet. Eines der vier Ausschussmitglieder stellen die Länder. Zur Kontrolle der Stabilisierungsmaßnahmen bildet der Bundestag ein neunköpfiges Gremium.

Auf Druck der Länder sind die zunächst vorgesehenen Regelungen zur Kostenverteilung kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch einmal geändert worden. Zwar bleibt es bei der ursprünglich vorgesehenen Lastenverteilung von 35 Prozent für die Länder und 65 Prozent für den Bund.

Das Haftungsrisiko der Länder beschränkt sich nunmehr aber auf 7,7 Milliarden Euro. Geändert wurden auch die Haftungsbestimmungen für die Kreditinstitute von Bund und Ländern: Jeder haftet nun entsprechend seiner Beteiligung.

Darüber hinaus haben die Länder durchgesetzt, dass die Rechtsverordnung zur endgültigen Abwicklung des Fonds ihrer Zustimmung bedarf.

Zur unmittelbaren Umsetzung des Rettungspakets ermächtigt das Gesetz das Bundesfinanzministerium, einen Kredit in Höhe von 70 Milliarden Euro aufzunehmen. Die Summe kann gegebenenfalls um weitere 10 Milliarden Euro aufgestockt werden.

Diese Gelder sind zur Stärkung des Eigenkapitals der Finanzunternehmen und zum Abkauf von Risikopositionen durch den Staat vorgesehen. Mit weiteren 20 Milliarden verbürgt sich der Bund für Kredite unter den Banken.

Um das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Woche zum Abschluss zu bringen, hatte der Bundesrat auf die sonst übliche Beratungsfrist von drei Wochen verzichtet.

Das Gesetz war erst am heutigen Freitagmorgen vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Nach der ebenfalls für heute geplanten Ausfertigung durch den Bundespräsidenten soll es bereits morgen in Kraft treten.

Pressemitteilung des Bundesrats

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