Die Finanzkrise hat vielen Anlegern hohe Verluste beschert. Eine Reihe von Menschen fühlt sich zu Recht oder Unrecht falsch beraten. Der Bund will deshalb Kleinanleger besser vor falscher Beratung schützen. …
Gegenwärtig ist es für Bankkunden schwierig nachzuweisen, dass sie nicht richtig oder unzureichend beraten wurden. Trotz der Reform des Anlegerschutzes 2007 sei es Bankkunden nahezu unmöglich, vor Gericht Versäumnisse des Bankberaters hieb- und stichfest nachzuweisen, heißt es. …
Ein für Verbraucher kostenloses Anlageprotokoll erhalten Sie unter www.forium.de/anlageprokotoll.htm.
Erschienen in der Allgemeinen Zeitung vom 17.10.2008