Kolpingwerk Deutschland zur Erbschaftssteuer: Probleme für Betriebe bei einer Erhöhung der Steuer

"Mit großer Sorge beobachtet das Kolpingwerk die besondere Situation der Klein- und Mittelbetriebe im Handwerk, bei denen im Erbfall in der Regel das Betriebsvermögen mit dem Kapital in der Immobilie und dem Grundstück eng verbunden ist", erklärte der Kolping Bundesvorsitzende Thomas Dörflinger MdB in Berlin.

Die Situation, dass in vielen Kleinbetrieben im Handwerk das Eigenkapital im Betrieb stecke und es ohnehin oftmals schwierig sei Nachfolger für die Handwerksunternehmen zu finden, dürfe, so Dörflinger, durch die Erhöhung der Erbschaftssteuer nicht dahingehend verschärft werden, dass in der Konsequenz Erbschaften ausgeschlagen werden.

Die Neuregelung der gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftssteuer ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr das Bewertungsverfahren zur Ermittlung der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt hat.

Das Gericht sah eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Besteuerung von Kapital und Immobilien als gegeben an. Es hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert bis Ende 2008 eine Neuregelung zu schaffen.

Das Kolpingwerk setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Bedürfnisse des Handwerks mit Blick auf die Vielzahl der angebotenen Arbeits- und Ausbildungsplätze und die darin zum Ausdruck kommende Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung besonders berücksichtigt werden müssen.

"Die Erbschaftssteuerreform darf weder zu bürokratischen Hemmnissen noch zu weiteren finanziellen Belastungen führen, die die Handwerksbetriebe an die finanzielle Schmerzgrenze führen und Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährden", betonte Dörflinger.

Im Einklang mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt das Kolpingwerk Deutschland in der aktuellen Debatte folgende Forderungen auf:

– Übergabe von Handwerksbetrieben unbürokratisch und ohne (weitere) finanzielle Belastungen
– Verkürzung der Haltefrist von 15 auf 10 Jahre
– anteilige Steuerentlastung für jedes Jahr der Fortführung des Betriebes
– einen angemessenen Abschlag der steuerlichen Bemessungsgrundlage von bis zu 85% bei Erhalt der Lohnsumme von mindestens 70%.

Das Kolpingwerk ist langjähriger Partner des Handwerks und wirkt kompetent in der wirtschaftlichen Selbstverwaltung des Handwerks mit.

"Das hohe handwerkspolitische Ansehen des Kolpingwerkes kam jüngst im Ergebnis der ersten Handwerkskammerurwahl seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Magdeburg zum Ausdruck.

Das Kolpingwerk Deutschland sieht sich durch dieses Ergebnis in seinem Anspruch gestärkt, den Wirtschaftszweig Handwerk als katholischer Sozialverband im Sinne der christlichen Gesellschaftslehre mitzugestalten", betonte Thomas Dörflinger.

Pressemitteilung des Kolpingwerkes

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