Einlagensicherung: Wie weit greift die Staatsgarantie?

Die Finanzkrise schürt die Angst vieler Deutscher. Doch niemand muss sein Geld zu Hause im Sparstrumpf lagern. Denn die Bundesregierung stellt deutschen Anlegern eine Garantie in Höhe von 568 Milliarden Euro für private Spareinlagen bereit.

Die Garantie gilt unbegrenzt für alle Spar-, Termingeld- und Girokontoeinlagen bei deutschen Kreditinstituten.

Der Staat gibt also jedem Sparer die Garantie, bei einer eventuellen Bankenpleite sein Geld vollständig zurück zu bekommen. Einziger Haken: Diese Garantie gilt nur für deutsche Banken, die dem Einlagensicherungsfonds angehören.

Banken, die ihren Hauptsitz in einem anderen Land, aber eine Zweigstelle in Deutschland haben, sind davon ausgenommen. Als Ausnahme gelten ausländische Banken, die im deutschen Einlagensicherungsfonds engagiert sind. Auch Investmentfonds oder Zertifikate werden nicht in die Staatsgarantie eingeschlossen.

Ausländische Banken, wie die Kaupthing, Credit Europe oder die AKF Bank, locken oft mit hohen Zinssätzen. Doch jeder sollte wissen: Die Einlagen sind hier nur bis zu einer bestimmten Höhe geschützt. Jeder Euro, der über die Sicherungsgrenze hinausgeht, kann bei einer Bankenpleite verloren sein.

Da ausländische Banken nicht unter die deutsche Einlagensicherung fallen, greift hier auch nicht die neue Staatsgarantie.

Der Allfinanzdientsleister Dr. Klein empfiehlt daher Kunden, die ihre Spareinlagen bei einer ausländischen Bank haben, zu reagieren und das Guthaben auf ein deutsches Kreditinstitut zu überweisen.

Einen Überblick über Banken mit 100-prozentiger Einlagensicherung bietet Dr. Klein im Internet unter http://www.drklein.de/tagesgeld.html

Pressemitteilung der Dr. Klein & Co. AG

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