EU-Finanzminister beschließen gesetzliche Einlagensicherheit

Die von den EU-Finanzministern beschlossene Anhebung der gesetzlichen Mindesteinlagensicherung von 20.000 auf 50.000 (in Ausnahmefällen auf 100.000) Euro bringt für Sparkassenkunden keine Veränderung.

"Die Maßnahme ist geeignet, weiter für Beruhigung auf den Märkten zu sorgen. Insoweit begrüßen wir sie. Unabhängig davon sind Sparkassenkunden mit ihren Einlagen in voller Höhe geschützt", so Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Haasis verwies darauf, dass die Einlagen, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei Sparkassen und allen anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe haben, bereits jetzt komplett abgesichert sind.

Dies gelte für Einlagen privater und gewerblicher Anleger und ohne betragsmäßige Begrenzung. Mitumfasst seien auch Inhaberschuldverschreibungen, die von Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe begeben worden sind.

Haasis: "Die Kunden haben bei Sparkassen eine Geld-Zurück-Garantie. Dies ist der bestmögliche Schutz der Einlagen, mehr geht nicht."

Pressemitteilung des DSGV

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