Finanzkrise: Handeln oder Abwarten – Was Anleger jetzt wissen sollten

Einlagensicherung: Welche freiwilligen Schutzeinrichtungen gibt es in Deutschland?

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Einlagensicherungsfonds des VÖB
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. bietet einen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehenden Einlagenschutz ohne betragliche Begrenzung.

Der Einlagenschutz erstreckt sich auf Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, insbesondere Sparguthaben, Sichteinlagen, Termingelder sowie auf den Namen lautende Schuldverschreibungen.

Mitglieder des freiwilligen VÖB-Einlagensicherungsfonds sind unter anderem die Deutsche Kreditbank AG, die Investitionsbank Hessen oder die Landwirtschaftliche Rentenbank.

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
Die Sparkassen-Finanzgruppe geht weit über die gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe für die Einlagensicherheit von 20.000 Euro hinaus und sichert die Einlagen, die Sparer in Deutschland bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe haben, in unbegrenzter Höhe. Mitglieder im Haftungsverbund sind alle Sparkassen und Landesbausparkassen.

Sicherungseinrichtung des BVR
In die Sicherungseinrichtung des BVR sind alle Mitgliedsbanken des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken einbezogen, also alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD-Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute des FinanzVerbundes wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.
Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung Kundeneinlagen, darunter fallen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie von angeschlossenen Banken ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden.

Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds
Der Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds sichert Einlagen und Zinsen von Bausparverträgen bei allen privaten Bausparkassen in Deutschland in unbegrenzter Höhe.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG gewährleistet diese Einlagensicherung über die Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken.

Die Bank-Bausparkassen (Allianz Dresdner Bauspar AG, Deutsche Bank Bauspar AG, Vereinsbank Victoria Bauspar AG) sichern ihre Kundeneinlagen über das gesetzliche Mindestvolumen durch den Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen ab.

Die Nicht-Bank-Bausparkassen dieser Gruppe sind Mitglied im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. (Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin), der Bauspareinlagen 100-prozentig und in unbegrenzter Höhe sowie sonstige Einlagen (wie z.B. Festgelder) inklusive Zinsen bis 250.000 Euro pro Kunde absichert.

EdW – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Aufgabe des EdW ist es, besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften zu gewährleisten. Alle zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen sind grundsätzlich der Entschädigungseinrichtung zugeordnet.

Die EdW gewährt eine Entschädigung, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Forderung, höchstens jedoch 20.000 Euro. Diese Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtforderung gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen, unabhängig von der Anzahl der Konten oder Depots.

Einlagensicherungsfonds des BDB
„Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert.“ Bei den geschützten Einlagen handelt es sich um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.

Die Sicherungsgrenze ist demnach nicht für alle Banken gleich, da das haftende Eigenkapital je nach Institut variiert. Nach dem Gesetz über das Kreditwesen muss dieses jedoch mindestens fünf Millionen Euro betragen.

Was denken Sie, sind Ihre Geldanlagen sicher? Diskutieren Sie mit zum Thema Einlagensicherung.

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