Arbeitslosigkeit: Ratenkredit absichern mit der Restschuldversicherung

Über zwei Drittel aller Neuwagenkäufer finanzieren oder leasen inzwischen ihr Fahrzeug, nur noch die wenigsten neuen Autos werden bar bezahlt.

Auch die Käufer von Gebrauchtwagen setzen immer häufiger auf Finanzierungs- oder Leasingmodelle. Aber was passiert, wenn der Autobesitzer unverhofft arbeitsunfähig wird oder gar stirbt? Welche Absicherung gibt es bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit?

Der Volkswagen Versicherungsdienst (VVD) hat beispielsweise für solche Fälle verschiedene Restschuld- und Leasingratenversicherungen entwickelt, um seine Kunden auch in Notlagen bestmöglich zu unterstützen.

Diese Versicherungen übernehmen, abhängig von der Art des abgeschlossenen Finanzierungs- oder Leasingvertrages, die monatlichen Ratenzahlungen bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit. Teilweise decken sie selbst die Schlussrate.

Das Risiko, durch eine unverschuldete Arbeitslosigkeit seine Raten nicht mehr zahlen zu können, lässt sich auf Wunsch ebenfalls mitversichern.
Der Abschluss dieser Policen erfolgt schnell und unbürokratisch beim Volkswagen-Händler. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch die Zahlung der Versicherung erfordert keinen weiteren Aufwand: Sie wird in die monatliche Rate eingerechnet und automatisch abgebucht.

Pressemitteilung des VVD

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