Techniker Krankenkasse: Tipps für berufstätige Eltern

Abends sprang Luisa (5) noch quietschvergnügt ins Bett, doch mitten in der Nacht wachte sie übersät mit roten Pünktchen und hohem Fieber auf. Ob Windpocken, Keuchhusten oder eine heftige Erkältung – Kinder werden schnell mal krank.

Berufstätige Eltern beschäftigt dann nicht nur die Sorge um das kranke Kind, sondern auch die Frage: Wer kümmert sich um die Betreuung und kommt für eventuelle Kosten auf? Informationen rund ums Thema bietet unter www.tk-online.de der für alle zugängliche Leistungslotse "Mein Kind ist krank" der Techniker Krankenkasse (TK).

Wer wissen möchte, welche Leistungen es gibt, wenn man sein Kind zu Hause betreuen oder in die Klinik begleiten muss, erhält im interaktiven Dialogsystem gezielt Antworten auf seine Fragen. Außerdem bietet der Lotse allgemeine Hinweise zur arbeitsrechtlichen Situation.

So erfährt der Nutzer zum Beispiel, dass jeder Elternteil jeweils zehn Tage pro Kind und Jahr – bei mehr als zwei Kindern maximal 25 Tage – von der Arbeit freigestellt wird, wenn er die Betreuung des Kindes übernimmt.

Voraussetzung: Das Kind ist unter zwölf Jahre alt. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Kind und Jahr, bei mehreren Kindern maximal 50 Tage.

Den TK-Leistungslotsen "Mein Kind ist krank" findet man unter www.tk-online.de in der Rubrik "Formulare & Broschüren/Leistungen".

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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