Verkehrsrecht im Ausland – Bereits zwölf europäische Länder mit Punktesystemen

Wer im Ausland motorisiert unterwegs ist, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln beachten. Bei Verstößen, wie überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer, regieren die ausländischen Ordnungshüter empfindlich und drohen dem deutschen Kraftfahrer häufig mit einem Punkteeintrag im Flensburger Zentralregister.

Der ADAC erklärt, warum solche Drohungen in Deutschland weitgehend kein rechtliches Nachspiel haben.

Mittlerweile haben viele Länder eigene Punktesysteme eingeführt. Zu unterscheiden sind dabei Systeme, bei denen Punkte gesammelt werden (z.B. in Deutschland, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, Polen, Slowenien und Tschechien) und Systeme, bei denen Punkte von einem Anfangsguthaben abgezogen werden (z.B. in Frankreich, Italien, Spanien und Luxemburg).

Im Ausland kassierte Punkte werden grundsätzlich nicht in Flensburg erfasst, auch wenn die ausländische Behörde das deutsche Kraftfahrtbundesamt über den Punkteeintrag informiert. Im Tatland selbst kann für den Kraftfahrer allerdings ein Punktekonto angelegt werden, auf das dann weitere Verkehrsverstöße in diesem Land eingehen. Hat man sein Punktelimit erreicht, kann ein Fahrverbot für das Staatsgebiet des betreffenden Reiselandes verhängt werden.

Die Fahrerlaubnis in Deutschland bleibt von ausländischen Fahrverboten unberührt, selbst wenn das Führerscheindokument im Urlaubsland eingezogen wird. Fährt man dann in Deutschland ohne „Lappen“, riskiert man ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Erfährt das Kraftfahrtbundesamt vom ausländischen Fahrverbot, wird dieses im Verkehrszentralregister eingetragen. Der ansonsten nur „informatorische“ Charakter des Eintrags kann sich im Falle einer späteren Eignungsbeurteilung negativ auswirken.

Der ADAC rät Kraftfahrern, sich vor Reiseantritt über das in den jeweiligen Ländern geltende Verkehrsrecht zu informieren. Vorsicht: Die ausländischen Bußgeldkataloge sehen zum Teil sehr hohe Geld- und sogar Haftstrafen für Verkehrssünder vor. Außerdem können nicht vollstreckte Geldstrafen aus dem EU-Ausland voraussichtlich ab 2009 auch in Deutschland eingetrieben werden.

Pressemitteilung des ADAC

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