Schulanfänger gut versichert – Verbraucherzentrale berät zum Unfallschutz

Derzeit werden Autofahrer besonders darauf aufmerksam gemacht, speziell auf Schulanfänger Rücksicht zu nehmen. Dennoch kommt es mit den Kleinen leider immer wieder zu Unfällen, die auch nicht jedes Mal glimpflich abgehen.

Weniger dramatisch sind dabei Sachschäden an Fahrzeugen. Wird jedoch ein Kind schwer verletzt, hilft eine private Unfallversicherung, wenigstens die finanziellen Folgen zu mildern.

"Läuft beispielsweise ein 6-jähriger auf dem Weg zur Schule unachtsam über die Straße und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, kann der Fahrzeughalter keinen Schadenersatz verlangen", informiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sind nicht deliktfähig, das heißt sie müssen für den von ihnen verursachten Schaden nicht haften. Im Straßenverkehr genießen Kinder diesen besonderen Schutz sogar bis zum vollendeten 10.Lebensjahr.

Dass heißt, fährt ein 8-jähriger mit dem Fahrrad zur Schule, stürzt und beschädigt dabei ein Auto, bleibt der Halter wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen, sofern er ihn nicht über seine Vollkaskoversicherung regulieren kann.

Manche Eltern fürchten aus solchen Situationen Unannehmlichkeiten, zum Beispiel, wenn es ausgerechnet das Auto des Nachbarn getroffen hat. Väter und Mütter, die solchem Ärger aus dem Weg gehen wollen, können in ihre Privat-Haftpflichtversicherung den Schutz für deliktunfähige Kinder mit aufnehmen. Das kostet dann in der Regel ein paar Euro mehr Prämie.

Sollten Eltern allerdings in solchen Fällen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften sie selbst und nicht das Kind. Dafür wiederum ist eine Erweiterung in der Privathaftpflichtversicherung nicht nötig.

Dringender ist, dass die Kinder, für den Fall, dass sie selbst schwere Gesundheitsschäden erleiden, unfallversichert sind. Auf dem Weg zur Schule genießen sie zwar den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, doch reichen deren Leistungen oft nicht aus. Deshalb ist eine ergänzende private Versicherung sehr wichtig.

"Dabei kann zwischen der Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrages, der Zahlung einer Unfallrente oder einer Kombination von beiden gewählt werden", erläutert Hoffmann. Die klassische Unfallversicherung, die ab einem bestimmten Invaliditätsgrad eine einmalige Kapitalzahlung vornimmt, ist dabei billiger als eine Kinderinvaliditätsversicherung, die unter Umständen lebenslange Rentenzahlungen oder sogar eine Kombination aus Kapital- und Rentenzahlung erbringt.

Eltern, die ihre Kinder noch nicht privat unfallversichert haben, können sich in der Verbraucherzentrale Sachsen über passenden und günstigen Versicherungsschutz informieren lassen. Ein Beratungstermin lässt sicht montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-79 77 77 (0,14 „/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbaren.

Pressemitteilung der VZ Sachsen

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