Bringt die elektronische Gesundheitskarte den gläsernen Patienten?

Speicherung nur mit Einverständnis

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Medizinische Daten werden nur gespeichert, wenn der Patient es zulässt. Beispielsweise kann die Arzneimitteldokumentation wichtige Informationen für Ärzte und Apotheker liefern. Sind die eingenommenen Medikamente bekannt, kann sich der Patient die Mehrfacheinnahme eines Mittels sparen und auch gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneien vermeiden. Auch rezeptfrei eingenommene Medikamente soll der Versicherte auf der Karte speichern lassen können.

Das gilt genauso für Daten, die in einem Notfall vielleicht lebensrettend sein können. Angaben zu Allergien, chronischen Krankheiten oder Vorerkrankungen können dem Notfallarzt wichtige Informationen über den Patienten geben, wenn dieser nach einem Unfall nicht ansprechbar ist. Hierzu kann auch die Sperre durch die PIN aufgehoben werden.

Ganze Krankenakten auf dem Server
Auch Arztbriefe sollen mit Hilfe der Karte übermittelt werden können. So kann beispielsweise der Hausarzt den Bericht eines Facharztes oder die Werte aus dem Labor online sichten ohne auf Post, E-Mail oder Fax warten zu müssen.

Letztendlich soll die komplette Patientenakte auf externen Servern geführt werden können.
So kann die Krankengeschichte des Versicherten, seine Laborwerte, OP-Berichte und sogar Röntgenbilder von jedem Arzt an jedem beliebigen Ort mit entsprechender technischer Ausstattung gesichtet werden.
Doch die Aufnahme dieser Informationen setzt ausdrücklich voraus, dass der Patient damit einverstanden ist. Ein Zugang ist nur möglich mit Karte, PIN und Heilberufsausweis.

Die Umstellung auf die neue Karte soll bereits Ende dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen beginnen und dann regional ausgeweitet werden. Und auch die Karte selbst gibt es zunächst nur mit wenigen Funktionen, die jedoch Schritt für Schritt erweitert werden.

Ein so umfangreiches Projekt sei europaweit einmalig und stelle eine enorme technische und organisatorische Herausforderung dar, heißt es dazu auch in einer Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit.
Der ersten großen Herausforderung können sich jetzt erst einmal die gesetzlichen Krankenkassen stellen, die von Millionen Versicherten ein geeignetes Bild für die neue Karte einfordern müssen.

Haben Sie Fragen zur neuen elektronischen Gesundheitskarte? Oder wollen Sie einfach mitdiskutieren über den Sinn und Zweck dieser Karte? Dann besuchen Sie die "forium Experten", unser Forum für Steuern, Versicherungen und Finanzen .

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