Bringt die elektronische Gesundheitskarte den gläsernen Patienten?

Bringt die elektronische Gesundheitskarte den gläsernen Patienten? Ab 2009 müssen sich gesetzlich Krankenversicherte von einigen lieben Gewohnheiten trennen: Der einheitliche Beitragssatz macht das Sparen künftig schwer und die neue elektronische Gesundheitskarte soll die Speicherung der Patientendaten revolutionieren. Kritiker befürchten hingegen den gläsernen Patienten. Womit muss der Versicherte rechnen?

Was ist neu an der elektronischen Gesundheitskarte?

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(awe) Auf den ersten Blick ist nicht so viel neu an der elektronischen Gesundheitskarte, auch als e-Card oder e-GK bezeichnet. Zunächst einmal ist die neue elektronische Gesundheitskarte ein Versicherungsnachweis wie die herkömmliche auch. So enthält sie auch die europäische Krankenversichertenkarte, die Arztbesuche im europäischen Ausland ermöglicht.

Die eigentliche Neuheit der Karte steckt in ihrem Inneren: Statt des bisherigen simplen Speicherchips wird sie einen programmierbaren Mikroprozessorchip enthalten. Bisher lassen sich die persönlichen Daten des Versicherten nur einmalig bei der Herstellung der Karte eingeben. Bei jeder Datenänderung muss bisher eine neue Karte ausgestellt werden.

In Zukunft soll jeder Arzt beispielsweise die Adresse eines Patienten auch dem Chip ändern können, genauso wie dessen Telefonnummer und weitere persönliche Daten. Rezepte sollen in Zukunft nicht mehr auf Papier ausgedruckt werden, sondern dem Apotheker auf dem Chip der Gesundheitskarte übermittelt werden. Auch Notfalldaten und Untersuchungsergebnisse kann die Karte demnächst enthalten. Die Möglichkeit der Datenübermittlung und -speicherung sollen mit der Zeit ausgeweitet werden.

Ein Bild als unverwechselbares Kennzeichen
Ein Unterschied zur herkömmlichen Krankenversicherungskarte, der sofort ins Auge sticht, ist das Foto. Jeder Versicherte wird hierzu in nächster Zeit von seiner Krankenversicherung aufgefordert, ein Bild einzuschicken, das in die neue Karte eingearbeitet werden kann.
Lediglich Kinder unter 15 Jahren und Menschen, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, ein Foto einzuschicken, dürfen ihre Karte ohne Bild führen.

Gleichzeitig mit der elektronischen Gesundheitskarte wird der gesetzlich Versicherte auch eine neue Versichertennummer erhalten. Diese soll wie bei der Rentenversicherung ein Leben
lang gleich bleiben, auch wenn man die Krankenkasse wechselt. In diesem Text lesen Sie, was auf gesetzlich Versicherte weiterhin zukommt – der Gesundheitsfonds ab 2009 beispielsweise.

Die neue e-Card enthält sowohl freiwillige Daten als auch solche, die verpflichtend gespeichert werden. Welche das sind, lesen Sie auf der folgenden Seite.

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