Konzept für verbraucherfreundliche Qualitätsberichte stationärer Pflegeeinrichtungen

Ein umfangreiches Konzept zur Veröffentlichung von verbraucherfreundlichen Qualitätsberichten stationärer Pflegeeinrichtungen haben der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vorgelegt.

Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Darstellung der Ergebnis- und Lebensqualität von stationären Einrichtungen in einer für Betroffene und Angehörige verständlichen Art und Weise. Gefördert wurde das Projekt vom Bundesverbraucherschutzministerium.

Ziel des Projektes war es, Kriterien zu entwickeln, anhand derer Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in der Pflege verständlich und übersichtlich miteinander vergleichen können. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist ab 01.01.2009 gesetzlich vorgeschrieben.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen auf diesem Weg endlich in die Lage versetzt werden, die Qualität verschiedener stationärer Pflegeeinrichtungen miteinander vergleichen zu können.

Das Konzept sieht folgende wesentlichen Empfehlungen vor:

* Insgesamt sollten folgende neun Prüfbereiche für stationäre Einrichtungen separat dargestellt werden:

1. Altersgerechte und individuelle Ausstattung, Information und Anbindung an die Gemeinde
2. Soziale Kontakte und Beschäftigung und Betreuung
3. Sauberkeit, Speisen und Getränke
4. Mitarbeiter
5. Fachgerechte und individuelle Planung der Pflege
6. Medizinische Versorgung
7. Qualität der pflegerischen Versorgung
8. Versorgung verwirrter Bewohner (z. B. mit Demenz)
9. Bewohnerbefragung zur Lebensqualität

* Von einem Gesamturteil für die geprüfte Institution ist abzusehen. Bei der Darstellung der Ergebnisse sollte darauf geachtet werden, dass die einzelnen Prüfbereiche getrennt aufgeführt werden. Kriterien wie z. B. Ausstattung, Pflegequalität oder Ergebnisse von Bewohnerbefragungen sollten nicht in einer Gesamtzahl vermischt, sondern separat nebeneinander dargestellt werden. Durch die differenzierte Darstellung kann sich jeder Pflegebedürftige die Ergebnisse nach seinen individuellen Bedürfnissen anschauen.

* Auf diese Art und Weise ist sichergestellt, dass z.B. Angehörige von Demenzpatienten sofort vergleichen können, welche Einrichtung sich besonders gut für diese Patienten eignet.

* Bei der Darstellungsform wird eine vierstufige Ampelsystematik (rot, gelb, hellgrün, dunkelgrün) bevorzugt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist diese Systematik bereits aus anderen Bereichen (z.B. Darstellung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten) bekannt und verständlich. Die Akzeptanz und die positiven Erfahrungen der Verbraucher mit diesem System haben sich bereits durch wissenschaftliche Studien belegen lassen.

* Die Ergebnisse sollten insbesondere im Internet in der Weise veröffentlicht werden, dass auf der ersten Stufe das oben beschriebene Gesamtbild der Einrichtung auf der ersten Seite dargestellt wird (neun Prüfbereiche). Darunterliegend soll jedes einzelne Unterkriterium veröffentlicht werden. Auf der dritten Stufe soll der Gesamtbericht des MDK eingestellt werden. Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass personenbezogene Daten dabei nicht veröffentlicht werden.

* Aus Gründen der objektiven Darstellung und Vergleichbarkeit dürfen Daten aus unternehmenseigenen Untersuchungen nicht mit solchen aus externen (MDK)-Begutachtungen vermischt werden.

Bei der Projektentwicklung wurden methodische, pflegewissenschaftliche und qualitätsmanagement-bezogene Aspekte berücksichtigt und aus Verbrauchersicht weiterentwickelt werden. Dazu wurde die Expertise eines wissenschaftlichen Beirates eingeholt, dessen Ergebnisse in einer umfassenden Testphase auf Umsetzbarkeit überprüft und in einem abschließenden Konzept zusammengefasst wurden.
Unterstützt wurde das Projekt von einem Projektbeirat, dem Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekassen von Bundes- und Landesebene, des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der Sozialmedizinischen Expertengruppe SEG 2 der MDK Gemeinschaft, der BIVA, des Landessozialministeriums Rheinland-Pfalz und der Bertelsmannstiftung angehörten.

Die vorgelegten „Verbraucherfreundlichen Qualitätsberichte“ (VQB) liefern umfangreiche und aussagekräftige Informationen über die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Pflegeeinrichtungen. Besonderes Augenmerk liegt zudem auf der Abbildung der Lebensqualität. Deshalb sind sie die ideale Grundlage für eine Qualitätsberichterstattung im Sinne des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes.

Aus diesem Grund sollen die Ergebnisse des Projektes „Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte“ in die bundesweiten Vereinbarungen nach § 115 Abs. 1a SGB XI einfließen, um auf diesem Wege den besonderen Interessen von Pflegebedürftigen gerecht zu werden.

Pressemitteilung der VZ Rheinland-Pfalz

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