Schäden bei Unwetter: Nicht zu voreilig handeln

Nicht nur draußen kann es während eines Gewitters knallen und krachen. In der Nähe eingeschlagene Blitze verursachen auch schon mal kleine explosionsartige Zwischenfälle in der Wohnung. Nicht selten sind Elektrogeräte die Opfer.

Bevor diese jedoch vorschnell ausgetauscht werden, muss die Versicherung nicht nur informiert, sondern am besten ein Sachverständiger vor Ort gewesen sein. Ansonsten kann die Assekuranz ihre Einstandspflicht verweigern.

Nach einem vor kurzem gefällten Urteil des Amtsgerichts München ging nämlich ein Herr, dessen Heizungsanlage bei einem Sommergewitter vermutlich einen Überspannungsschaden erlitt, leer aus. Zwar hatte er die Versicherung informiert, allerdings nahezu zeitgleich auch einen Reparaturservice beauftragt.

Da die Versicherung weder den Schaden selbst, noch die ausgetauschten Teile begutachten konnte, verweigerte die Versicherung die Zahlung. Zu Recht urteilte der zuständige Richter. Daher raten ARAG Experten, keinen Schaden ohne Zustimmung der Versicherung beheben zu lassen (AG München, Az.: 281 C 15020/07).

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung-AG

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