Gesundheitsfonds ab 2009: Jetzt noch die Kasse wechseln?

Wechseln noch 2008?

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Viele Kassen locken mit ihren derzeit noch günstigen Beiträgen: Die Versicherten sollen jetzt noch wechseln und für den Rest des Jahres sparen. Lohnt sich das?
Unserer Meinung nach: Nein. Wer seine Krankenkasse noch in diesem Jahr wechseln will, dem bleibt kaum noch Zeit zu sparen.

Warum? Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Bestandszeit von 18 Monaten kann man seine Krankenversicherung jederzeit ohne Grund bis zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Wer also im August noch die Kündigung abschickt, bleibt bis Ende Oktober in seiner alten Kasse und ist ab November Mitglied in der neuen Versicherung. Für zwei Monate zahlt der Versicherte dann noch den günstigeren Beitrag der neuen Kasse, danach gilt der einheitliche Beitrag.

Geringe Sparmöglichkeit

Am Beispiel der beiden oben genannten Kassen errechnet sich die mögliche Ersparnis wie folgt: Bei einem Wechsel von der AOK Berlin in die BIG direkt kann man bei einem Monatsbrutto von 2.200 Euro in diesem Jahr noch ganze 72,60 Euro sparen – vorausgesetzt man kündigt jetzt schnell innerhalb der nächsten Wochen.

Doch, wer im Grunde mit den Leistungen seiner Kasse zufrieden ist, sollte erst einmal bleiben. Denn nach dem Wechsel ist man zunächst für eineinhalb Jahre (so genannte Bindungsfrist) an die neue Kasse gebunden. Und wer dann feststellt, dass die neue Versicherung den Ansprüchen – Service und Leistungsumfang – doch nicht genügt, kann erst ab 2010 wieder kündigen. Mehr zur Kündigungsfrist und viele weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie in unserem Ratgeber: "Gesetzliche Krankenversicherung – aber günstig"

Die Krankenkassen bieten ihren Versicherten zwar alles, was im gesetzlichen Leistungskatalog festgelegt ist, einige Kassen gehen jedoch auch darüber hinaus. So übernehmen bereits jetzt schon einige gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für alternative Heilmethoden, wie z.B. für einige Naturheilverfahren oder für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche .

Kein Sonderkündigungsrecht: Normalerweise gibt es bei einer Beitragserhöhung durch die Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht. Das greift jedoch im Januar nicht, weil der neue Beitrag gesetzlich festgelegt wird.
Auch in diesem Fall gelten die 18-monatige Bestandszeit oder allenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Bei den von der Krankenkasse freiwillig angebotenen Wahltarifen bindet man sich seit der Gesundheitsreform 2007 sogar für drei Jahre an die aktuelle Kasse. Wer also mit seiner Versicherung einen Selbstbehalt, eine Beitragserstattung oder eine Kostenerstattung vereinbart hat, kann auch bei einer Beitragserhöhung kein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.

Deswegen sollte man in diesem Jahr nicht mehr und erst recht nicht überstürzt in eine vermeintliche "Billigkasse" wechseln, sondern bei Bedarf ab 2009 eine Krankenversicherung mit guten Leistungen, guten Prämienzahlungen und ohne Zusatzbeitrag aussuchen, wenn es dazu genauere Aussagen gibt. Ohnehin erhöhen derzeit noch viele Kassen ihre Beitragssätze, sodass die mögliche Ersparnis in den folgenden Monaten immer schmaler wird.

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