Abgestandenes Leitungswasser kann verunreinigt sein

„Wasser, das länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, sollte nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Speisen oder Getränken verwendet werden“, rät Rita Rausch, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Grund: Das so genannte Stagnationswasser kann Bakterien oder gelöste Metalle aus den Rohren enthalten.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das abgestandene Wasser zum Blumengießen oder zum Spülen zu verwenden, dann wird es nicht „vergeudet“. Nach einiger Ablaufzeit kommt Frischwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz aus dem Hahn.

Es ist erkennbar an der merklich kühleren Temperatur. Auch die morgendliche Dusche vor dem Abzapfen von Kaffeewasser ist eine Möglichkeit, das über Nacht im häuslichen Leitungssystem stagnierte Wasser zu nutzen.

Die Wasserwerke speisen Wasser in gleich bleibend guter Qualität ins Wassernetz ein. Doch auch die Hausinstallation mit Leitungen und Armaturen hat Einfluss auf die Trinkwasserqualität. Unterschiedliche Materialien wie Kupfer, verzinktes Eisen, Edelstahl, Kunststoff, aber auch Blei finden sich noch in den häuslichen Wasserleitungen und können in das Wasser übergehen.

Vor allem, wenn das Wasser längere Zeit, insbesondere über Nacht, in der Leitung gestanden hat, können die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für verschiedene Metalle wie Kupfer, Blei oder Nickel aus den Armaturen überschritten werden.

Nickelallergiker sollten aus verchromten Armaturen etwa ein großes Glas Wasser (250 ml) ablaufen zu lassen, wenn es länger als 30 Minuten in der Leitung gestanden hat, bevor sie es zum Händewaschen oder Duschen benutzen. Das Wasser kann sonst erhöhte Nickelgehalte aufweisen, die zu allergischen Reaktionen führen können.

Weitere Fragen zum Thema Trinkwasser beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale montags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 01805-60 75 60 30 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife der jeweiligen Anbieter).
Pressemitteilung der VZ Rheinland-Pfalz

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