Empfehlungen zur Versorgung Schwerstkranker verabschiedet

Die Palliativversorgung soll Menschen, die schwerstkrank sind und bald sterben müssen, auf ihrem letzten Lebensabschnitt begleiten und auf diesem schweren Weg einen menschenwürdigen Rahmen gewährleisten.

"Es ist wichtig, dass Menschen gerade in dieser Phase die bestmögliche Betreuung erhalten. Das wird nunmehr sichergestellt. Ob zu Hause oder im Pflegeheim – ausgewählte Spezialisten stehen den Patienten bei medizinischen Problemen bei und lindern ihre Schmerzen. So ist ein menschenwürdiges Sterben möglich."

Mit diesen Worten hat heute (29.07.08) in Bonn Dr. Herbert Reichelt, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) begrüßt.

Die Empfehlungen sollen bundesweit einheitliche Anforderungen an die Leistungserbringer und einheitliche Vorgaben an die Qualitätssicherung der Leistungserbringung gewährleisten. Die Krankenkassen können nun auf dieser Basis mit spezialisierten Leistungserbringern Verträge zur Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen zu Hause oder im Pflegeheim schließen. Berücksichtigen müssen sie dabei die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Auf diese Empfehlungen einigten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen; beteiligt an den Beratungen waren die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie die Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung.

Vertragsärzte und Krankenhausärzte können SAPV verordnen. Die Leistungen dürfen nur von Personen oder Institutionen erbracht werden, mit denen die Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Es soll ihnen auf dem Weg in den Tod ein menschenwürdiges Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden.

"Im Vordergrund steht der medizinisch-pflegerische Ansatz. Symptome und Leiden sollen einzelfallgerecht gelindert werden. Reicht das bestehende ambulante Versorgungsangebot, insbesondere die allgemeine Palliativversorgung nicht dafür aus, werden wir die Möglichkeiten der SAPV nutzen", kündigte Reichelt an.

Nach den Empfehlungen der Spitzenverbände können Ärzte sowie Pflegefachkräfte die SAPV erbringen, wenn sie entsprechende Erfahrungen in diesem Versorgungsbereich nachweisen können. Diese spezialisierten Leistungserbringer müssen für ihre todkranken Patienten dann rund um die Uhr erreichbar sein. "Eine Beteiligung an internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist selbstverständlich", erläuterte Reichelt.

Er kündigte an, die AOKs würden Versorgungsverträge nicht nur mit neu gegründeten Leistungserbringern abschließen, sondern auch bereits tätige Personen oder Einrichtungen bei der Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung berücksichtigen, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Der Gesetzgeber hatte die Spitzenverbände der Krankenkassen beauftragt, unter Berücksichtigung der zu beteiligenden Organisationen Empfehlungen zu erarbeiten.

Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes

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