Was tun, wenn der Flug wegen eines Streiks ausfällt?

Wird ein Flug wegen eines Streiks annulliert, hat der Kunde nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich drei Möglichkeiten.

Er kann ganz einfach die Erstattung des Flugpreises verlangen. Hat der Urlauber allerdings eine Pauschalreise gebucht, bekommt er nur den Flugpreis, nicht jedoch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten ersetzt. In diesem Fall kommt also die zweite Möglichkeit in Betracht.

Der Reisewillige kann die Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen, um so doch noch den ersehnten Urlaub antreten zu können. Wird dabei ein anderer Abflug- oder Ankunftsflughafen angesteuert, übernimmt die Fluggesellschaft die Kosten des Transports der Passagiere dorthin.

Die dritte Möglichkeit gilt für Flüge innerhalb Deutschlands und ergibt sich aus einer Vereinbarung des Dachverbandes der Fluggesellschaften IATA. Demnach gelten die Flugtickets auch auf allen innerdeutschen Bahnstrecken.

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung-AG

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