Selbstverschulden: Mieter zahlt für abgebrannte Wohnung weiter Miete

Urteil: Ist ein Mieter selbst schuld an einem Brandschaden, so muss er die Miete weiter zahlen – auch dann, wenn die Wohnung infolge des Brands unbewohnbar geworden ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Brennt eine Wohnung lichterloh ab, muss der Mieter weiter für die volle Miete aufkommen, wenn er den Brand selbst schuldhaft verursacht hat. Die Gebäudeversicherung des Vermieters muss keinen Mietausfall begleichen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 4 U 13/03).

Im verhandelten Fall ließ eine Mutter ihren fünfjährigen Sohn alleine in der Wohnung, um in der Stadt Besorgungen zu machen. Das Kind schnappte sich eines der in der Wohnung herumliegenden Feuerzeuge und zündelte. Als die Mutter zurückkehrte, brannte das Kinderzimmer bereits.

Den entstandenen Sachschaden zahlte die Gebäudeversicherung zwar. Doch für Mietausfälle wollte die Assekuranz nicht aufkommen – zu Recht, wie die Richter laut Immowelt.de entschieden: Mieter, die selbst an einem Brand Schuld sind, müssen weiter die volle Miete zahlen.

Pressemitteilung der Immowelt AG

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