Falsches Lüften führt zu Schäden

Die feuchtwarme Witterung im Sommer kann zu Problemen in unbeheizten Kellern führen: Die Luft wird kühl-muffig, Schwitzwasserprobleme und Schimmelbefall an Wänden und im Keller gelagerten Gegenständen sind keine Seltenheit.

Das Faltblatt ‚Lüften von Kellern‘ der Verbraucherzentrale hilft, Feuchteschäden im Keller zu vermeiden.

Eine ungedämmte Kellerwand ist ähnlich kalt wie das dahinter liegende Erdreich, das sich im Frühjahr sehr viel langsamer erwärmt als die Außenluft. Der Kellerboden und der untere Bereich der Kelleraußenwand bleiben daher lange kalt. Lüftet man bei feuchtwarmem Wetter, schlägt sich die Feuchtigkeit an den kühlen Wand- und Bodenflächen nieder. Bei längerer Feuchte droht Schimmelbefall.

Trockenes und warmes Wetter sollte man hingegen zum ausgiebigen Lüften nutzen. Dann wärmt sich der Keller rascher auf und die Schwitzwassergefahr sinkt. Doch bei welcher Außenlufttemperatur und -feuchte darf gelüftet werden und wann bleiben die Kellerfenster besser zu? Ein Merkblatt der Verbraucherzentrale Baden Württemberg hilft, diese Frage zu beantworten. Es kann kostenlos unter www.vz-bw.de/keller-lueften <http://www.vz-bw.de/…> heruntergeladen oder in den Beratungsstellen abgeholt werden.

Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg

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