Hitzefrei vom Büro? Arbeitnehmerrechte bei hohen Temperaturen und Ozonbelastung

Nicht nur Schulkinder sehnen an heißen Sommertagen Hitzefrei herbei, auch Arbeitnehmer leiden unter den hohen Temperaturen. Denn wenige Büros sind mit einer Klimaanlage ausgerüstet; mangelnde Konzentration und Kopfschmerzen können die Folge sein.

Doch ein rechtlicher Anspruch auf Hitzefrei existiert nicht. Nur wenn gesundheitliche Folgen drohen oder die Hitze im Büro dauerhaft oberhalb von 26 Grad Celsius liegt, können Arbeitnehmer auf Abhilfe hoffen. "Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu ermitteln, sie zu beurteilen und in der Konsequenz zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Die Arbeitsstätten-Richtlinie legt zudem fest, dass die Lufttemperatur in den Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll.“

Schutz gegen Hitze

Konkrete Maßnahmen gegen die Hitze können etwa der Einbau von Außenjalousien oder einer Klimaanlage sein. Schnelle Hilfe für Arbeitnehmer bieten zudem Ventilatoren oder eine flexiblere Arbeitszeitregelung: "Der Arbeitgeber kann auch mittels organisatorischer Vorkehrungen die Hitzebelastung zu vermindern versuchen, etwa durch zusätzliche Pausen und eine flexible Handhabung der Gleitzeit", erläutern die D.A.S. Experten.

So sind die Temperaturen in den frühen Morgenstunden meist noch angenehm. Erst zuletzt kommen personenbezogene Schutzmaßnahmen in Betracht: Ausreichend Getränke, gelockerte Bekleidungsvorschriften oder sogar Schüsseln mit kaltem Wasser für ein erfrischendes Fußbad.

Schwangere und stillende Mütter können mit einem ärztlichen Attest eine bestimmte Raumtemperatur einfordern. Ist dies nicht möglich, haben sie das Recht, an einem anderen Ort zu arbeiten oder sogar freigestellt zu werden.

Ozonbelastung

Hält die Hitzeperiode länger an, kommt es zudem häufig zu hohen Ozonwerten. Ab einer Konzentration von mindestens 180 µg/m3 in der Luft informieren die Behörden die Bevölkerung. Obwohl dann – vor allem in der Mittagszeit – von anstrengenden Tätigkeiten im Freien abgeraten wird, gibt es keine einschlägigen Rechtsvorschriften. "Wenn es um die eigene Gesundheit geht, sollten Betroffene, die bei Hitze und Smog im Freien arbeiten müssen, auf die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetztes verweisen", raten die D.A.S. Experten.

Einige Branchen haben bereits reagiert: So lässt der Tarifvertrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit des Deutschen Baugewerbes bei hohen Temperaturen eine Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden oder den Abend sowie längere Pausen zu. Darüber hinaus sollten sich Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, mit Kopfbedeckung, ausreichendem Trinken und Oberteilen mit UV-Schutz vor der Hitze und der gefährlichen Strahlung schützen.

Pressemitteilung der D.A.S.

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