Übergänge aus der Grundsicherung in Beschäftigung – Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt aktuelle Broschüre vor

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt heute eine aktuelle Broschüre vor, in der eine zentrale Frage zur Arbeit der Grundsicherungssicherungsstellen beantwortet wird: In welchem Umfang gelingt es, Bezieher von Arbeitslosengeld II in Beschäftigung zu bringen?

In dieser zentralen Frage – der Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Beschäftigung – hat der Vorstand der BA mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Zielvereinbarung abgeschlossen.

Diese Selbstverpflichtung trägt Früchte: Erste empirische Befunde belegen, dass in den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den so genannten zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen).

Eine Kooperation der BA mit Kommunen und vor allem eine klare Verantwortung für die jeweiligen Aufgaben der beiden Träger, unterstützt die hilfebedürftigen Menschen bei der Integration in Beschäftigung am besten.

Im Bundesdurchschnitt schaffen jeden Monat 3,4 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt.

Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung ihrer Mitarbeiter, Menschen in Beschäftigung zu integrieren.

Auch vor der Einführung der Grundsicherung hatten sie vielfach mit arbeitsmarktfernen Kunden – Arbeitslosenhilfebeziehern und zum Teil auch Sozialhilfebeziehern – zu tun.

Zudem erweist sich das Netzwerk der BA als Vorteil der Agenturen und Arbeitsgemeinschaften: So können sie die Kenntnisse der lokalen Arbeitsmärkte mit dem „Blick über den Tellerrand“ verbinden und auch Arbeitsmärkte anderer Regionen für die Hilfebedürftigen nutzen.

Die bundesweite JOBBÖRSE der BA bietet mit 742.000 Arbeits- und Ausbildungsstellen und über 3,3 Millionen Bewerberprofilen die größte Arbeitsmarkt-Plattform für Arbeitsuchende und Arbeitgeber in Europa.

Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren nicht zuletzt von der klaren Führung und der Transparenz über alle ihre Daten.

Jede Dienststelle kennt ihre Arbeitsergebnisse und weiß, wo sie steht. So entsteht Wettbewerb untereinander, und die Leistungsfähigkeit steigt. Dabei geht es auch um den Austausch untereinander.

Gute Beispiele werden für alle bereitgestellt, und alle können voneinander lernen.

Die Ergebnisse der vorliegenden Analyse werden sicherlich bei der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Grundsicherungsstellen Beachtung finden.

Die Broschüre „Übergänge aus der Grundsicherung in Beschäftigung“ ist Internet-Angebot der BA abrufbar unter http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000100/html/so nder/sonderberichte.shtml

Weitergehende Informationen, insbesondere den der Broschüre zugrunde liegende Methodenbericht, finden Sie im Internet-Angebot der BA unter:

http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000200/html/sg b2/bmas/uebergaenge/index.shtml Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit