Hautkrebs-Screening als Kassenleistung – Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Vorsicht, Igel! Wenn der Arzt Geld will

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„Wir könnten mal testen, wie hoch Ihre Herzinfarktwahrscheinlichkeit ist“, schlug die Ärztin ihrem Patienten vor. Der junge Mann erfreute sich jedoch bester Gesundheit und wollte sich mit so einer Prognose gar nicht belasten. Deswegen lehnte er ab. Sein Glück. Denn was die Ärztin im anbot, war eine Igel-Leistung. Für den Herzinfarktrisiko-Check hätte der Patient mindestens 70 Euro zahlen müssen.

Die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz Igel genannt, sind nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Diese medizinischen Maßnahmen werden von den Ärzten zusätzlich angeboten und müssen deswegen privat abgerechnet werden.

Es streiten sich die Geister über den Nutzen der Igel-Leistungen. Es gibt sicherlich sinnvolle und weniger sinnvolle. Eine Ultraschall-Untersuchung kann die reguläre Krebsvorsorge für die Frau ergänzen, kostet aber rund 30 bis 50 Euro extra. Wer seine Blutgruppe wissen möchte, kann dafür ca. 30 Euro an den Arzt zahlen, oder er geht zum Blutspenden; da kostet dieses Ergebnis nichts.

Einige weitere Beispiele für Igel-Leistungen: Glaukomfrüherkennung (grüner Star), sportmedizinischer Fitnesstest, reisemedizinische Beratung aber auch Raucherentwöhnung und Diätberatung ohne Erkrankung und verschiedene Früherkennungsuntersuchungen, die die Kasse erst bei begründetem Verdacht oder ab einem bestimmten Alter des Patienten zahlt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Selbstverwaltungsorgan der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, hat die Igel-Leistungen offiziell als medizinisch nicht notwendig klassifiziert, bzw. die Wirkung dieser Maßnahmen als noch nicht gesichert festgelegt. Bei der Hautkrebsvorsorge hat der G-BA diese Entscheidung inzwischen geändert.

Für den Versicherten heißt das: Alles, was auf der so genannten Igel-Liste steht, kann er in Anspruch nehmen, muss diese medizinischen Maßnahmen allerdings aus eigener Tasche zahlen.

In jedem Fall ist zu beachten: Der Arzt muss den Patienten vor der Behandlung darüber aufklären, dass es sich um eine Leistung handelt, die nicht von der Krankenkasse gezahlt wird. Auch die genauen Kosten sollten vorab feststehen, weiterhin muss der Arzt eine detaillierte Rechnung stellen. Er muss allerdings nicht nach der einfachen Gebührenordnung abrechnen, sondern darf sogar das 2,3- bis 3,5-Fache der festgelegten Gebühr verlangen. So können die Kosten auch von Arzt zu Arzt variieren.

Lassen Sie sich als Patient die Zusatzleistung und ihre Notwendigkeit genau erklären und nehmen Sie sich Zeit bis zur Entscheidung. Auch Ihre Krankenkasse kann Fragen zu Igel-Leistungen beantworten; vielleicht stellt sich sogar heraus, dass die Kosten doch übernommen werden. Gerade bei zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen kann dies der Fall sein, etwa wenn Sie einer Risikogruppe angehören oder ein begründeter Krankheitsverdacht besteht.

Igel immer ohne Praxisgebühr!
Wer eine Igel-Leistung in Anspruch nehmen will und dafür zahlt, kann sich eines in jedem Fall sparen: Die Praxisgebühr. Da die Kasse die Untersuchung nicht finanziert, kann sie über den behandelnden Arzt auch nicht die üblichen zehn Euro einziehen lassen.

Frage: Reichen Ihnen als Patient/Patientin die Vorsorgeuntersuchungen, die Sie auf Chipkarte wahrnehmen können oder sollten noch mehr Maßnahmen in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen werden? Diskutieren Sie hierzu mit den forium Experten.

Viele weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Gesetzliche Krankenversicherung – aber günstig“ und in unserem Helpcenter zur gesetzlichen Krankenversicherung .