Hautkrebs-Screening als Kassenleistung – Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Welche Vorsorgeuntersuchungen zahlt die Kasse?

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Je früher eine bösartige Krankheit entdeckt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Doch oft macht sich eine Krankheit für den Patienten selbst erst sehr spät bemerkbar – etwa wenn Schmerzen auftreten. Im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen kann der Mediziner seinen Patienten gezielt auf Krankheiten untersuchen.
Deswegen sollte der Versicherte jede Möglichkeit zu einer Untersuchung nutzen, die ihm die Krankenkasse bietet.

Für Männer und Frauen werden sowohl einheitliche als auch geschlechtsspezifische Maßnahmen angeboten. Bestimmten Altersgruppen stehen – je nach Risiko einer möglichen Erkrankung – verschiedene Untersuchungen auf Chipkarte zu.

Hier ein Überblick:

Ab 18 Jahren steht allen Patienten eine jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt zu.
Wer sich hierfür einen Stempel in sein Bonusheft geben lässt, kann später bei der Zuzahlung zum Zahnersatz sparen, sofern er diese Untersuchung mindestens fünf Jahre regelmäßig wahrgenommen hat.

Frauen können bereits ab einem Alter von 20 Jahren einmal jährlich die Krebsfrüherkennung beim Gynäkologen wahrnehmen. Ab dem 30. Geburtstag zahlt die Kasse eine erweiterte Früherkennung, ebenfalls jährlich. Hierbei fragt der Arzt nach Veränderungen der Haut und tastet die Brust und die Achselhöhlen ab. Frauen ab 50 haben bis zu einem Alter von 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mamographie, also eine röntgenmedizinische Untersuchung der Brust.

Männer können ab dem 45. Geburtstag die Krebsvorsorgeuntersuchung einmal jährlich vornehmen lassen. Hierbei werden die Prostata, die äußeren Geschlechtsteile und die Haut untersucht.

Egal ob Mann oder Frau – jeder gesetzlich Versicherte ab 35 hat Anspruch auf den so genannten Gesundheits-Check-up . Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes. Dieser Test kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.

Ebenfalls für alle Versicherten ist die Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs ab dem Alter von 50. Diese Vorsorge übernimmt die Kasse bis zum 55. Geburtstag des Patienten einmal jährlich. Danach zahlt die Krankenversicherung für Männer und Frauen eine Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre. Wahlweise kann der Patient auch zwei Darmspiegelungen in Anspruch nehmen – mit einem Abstand von zehn Jahren.

Bisher sind diese Untersuchungen für alle Versicherten vollkommen freiwillig. Und auch wenn manchem schon die Worte „Darmspiegelung“ oder „Prostatauntersuchung“ einen kalten Schauer über den Rücken jagen: Maßnahmen, die der Gesundheit dienen, sollte man immer wahrnehmen – erst recht, wenn sie kostenlos angeboten werden.

Beratung zur Prävention wird wichtiger

Im Zuge der Gesundheitsreform übt auch der Gesetzgeber sanften Druck auf die Versicherten aus, sich zur Früherkennung von Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs oder Darmkrebs zumindest beraten zu lassen.
Das betrifft Patienten, die jetzt erstmals eine Früherkennung in Anspruch nehmen können: Frauen, die nach dem 1. April 1987 und Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Der Nachweis soll über einen Präventionspass, ähnlich wie beim Bonusheft, erfolgen.

Wer ab 2008 erstmals eine der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen könnte, aber nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre an einer Beratung teilnimmt, kann bei einer späteren chronischen Erkrankung keine reduzierte Belastungsgrenze geltend machen. Er muss dann statt einem Prozent zwei Prozent seines Bruttoeinkommens als Zuzahlungen leisten. Mehr zur Gesundheitsreform 2007 lesen Sie im Text: „Gesundheitsreform: Und was kommt jetzt?“

Tipp : Viele Kassen bieten ihren Versicherten einen finanziellen Bonus, wenn sie Untersuchungen zur Früherkennung regelmäßig in Anspruch nehmen. Fragen Sie Ihre Versicherung!

Was macht der „Igel“ beim Arzt? Welche Untersuchungen sich hinter diesem Begriff verbergen und worauf Sie als Patient unbedingt achten sollten, lesen Sie auf der folgenden Seite.