Bei den meisten Versicherungen wird für Verblendungen nur bis zum 5. Zahn geleistet. Es gibt aber auch Anbieter die auch für die Zähne im hinteren Bereich des Kiefers und für die Backenzähne erstatten.
Bei Zahnfüllungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur für Amalgamfüllungen. Einige private Versicherer zahlen aber auch bei so genannten Inlays. Es gibt aber auch Institute, die die Zahlung verweigern, da es sich bei Inlays um einen kosmetischen bzw. optischen Eingriff handelt.
Implantate sind die derzeit wohl stabilste Form des Zahnersatzes. Trotzdem übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine oder nur geringe Kosten. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke in vollständig abgedeckt werden.