Beim Hausbau immer gerne gesehen: helfende Hände von Nachbarn, Freunden und Verwandten. Doch Vorsicht: Erhalten die freiwilligen Helfer ein finanzielles Dankeschön, kann leicht die Grenze zwischen erlaubter Nachbarschaftshilfe und illegaler Schwarzarbeit überschritten werden.
Laut Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner handelt es sich zwar nicht automatisch um Schwarzarbeit, wenn die Helfer aus Verwandtschaft und Freundeskreis ein Entgelt für ihr Engagement bekommen.
Aber: „Werden Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht, ist das ebenso illegal wie wenn Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Krankengeld ihre Nebeneinkünfte nicht bei der zuständigen Behörde oder Krankenkasse melden.
Kümmert sich ein Häuslebauer nicht um diese Meldepflicht, können beide – Schwarzarbeiter und Bauherr – belangt werden, in Extremfällen mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro.“
Pressemitteilung der Bausparkasse Schwäbisch Hall