Bekommt man eine Rückerstattung, wenn man über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat?

Ja, in der Krankenzusatzversicherung können die Versicherten mit Beitragsrückerstattungen rechnen. Diese kann gewährt werden, wenn der Versicherte während einer bestimmten Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Die Höhe der Erstattung ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.

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