Neue Regelung für Kindersitze im Auto: Alte Sitze ohne Prüfsiegel E 03 oder E 04 ab sofort verboten

Kindersitze für Autos schützen die Kinder zwar bei Unfällen, sind aber nicht gerade billig. Gerade Familien mit mehreren Kindern sparen daher verständlicherweise gerne bei der Anschaffung neuer und für das jeweilige Alter geeigneter Sitze. Kein Wunder also, dass ein Sitz oft mehrmals weitergereicht oder auf dem Second-Hand-Markt erstanden wird. Doch jetzt müssen Eltern beim Anschnallen einen genaueren Blick auf den Sitz werfen: „Seit April gilt eine neue EU-Richtlinie für Kindersitze“, erläutert Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S.
Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

„Wer ältere Modelle ohne die Prüfsiegel „E03“ oder „E04″ in seinem Auto hat, muss mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.“ Laut ADAC und TÜV gewährleisten die neuen Prüfsiegel optimale Sicherheitsbedingungen. Dagegen besteht bei älteren Modellen auch auf Grund von Materialermüdung eine Gefahr für die Sicherheit der Kinder.
Kindersitz überprüfen
Ob ein Kindersitz mit dem geforderten Prüfsiegel ausgestattet ist, sieht man an dem kleinen weißen oder orangefarbenen Label am Kindersitz – entweder als Aufkleber am Sitzkörper oder aufgenäht am Sitzbezug. Die Prüfnummer ist unterhalb des schwarz umkreisten Buchstabens „E“ zu finden und beginnt mit „03“ oder „04“. Kindersitze, die nicht dieser Norm entsprechen, sind in der Regel mindestens 13 Jahre alt und sollten sowieso besser ausgetauscht werden.
Kindersitz von Geburt an
Für Kinder, die im Auto nicht ausreichend gesichert sind, besteht nach Unfall­untersuchungen ein bis zu
siebenmal höheres Risiko, schwer oder sogar tödlich verletzt zu werden. Wichtig zu beachten: Bereits
bei der ersten Autofahrt vom Krankenhaus nach Hause muss der neue Erdenbürger in einem adäquaten
Sitz transportiert werden.

„Laut Gesetzbuch dürfen Kinder bis zum Ende des 12. Lebensjahres nur dann im Auto mitfahren, wenn sie in amtlich genehmigten Kindersitzen gesichert sind“, ergänzt die D.A.S. Expertin. Da seit 2006 diese Sicherungspflicht – mit Abweichungen – auch europaweit gilt, sollten Eltern ihre Kinder auch bei Urlaubsreisen gemäß den Vorschriften anschnallen.

Da dürfen auch 30 Grad Hitze nicht als Ausrede gelten! Die einzige Ausnahme gilt für Autos, in denen drei Kinder transportiert werden, die Rückbank aber nicht genug Platz für einen Sitz bietet: Dann darf das Kind in der Mitte durch einen Beckengurt gesichert werden.

Pressemitteilung der D.A.S.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.