AOK: Der Gesundheitsfonds kann termingerecht am 1. Januar 2009 starten

„Der Gesundheitsfonds kann termingerecht am 1. Januar 2009 starten“, dies erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes heute in Bonn.

Ahrens sieht den Starttermin auch durch die aktuelle Diskussion um die Konvergenzregelung nicht direkt gefährdet. Rechtliche Risiken für das gesamte Reformprojekt ließen sich jedoch vermeiden, indem man die Konvergenzregelung streiche.

Wichtige Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit des Fonds sind nach Ansicht der AOK eine 100prozentige Finanzausstattung des Fonds und ein gut funktionierender krankheitsorientierter Risikostrukturausgleich.

Ahrens: „Der Risikostrukturausgleich muss die Krankheiten der Versicherten zielgenau berücksichtigen, damit die Beitragsmittel auch tatsächlich dort zur Verfügung stehen, wo sie zur Versorgung der chronisch Kranken und schwerkranken Versicherten gebraucht werden.“

Die Konvergenzregelung beeinträchtige diese Ziele. Indem den Krankenkassen für Versicherte mit gleichen Risiken – also identischem Alter, Geschlecht und Erkrankungen – je nach Bundesland unterschiedlich hohe Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen werden sollen, entstünden Verwerfungen, die sachlich nicht begründbar seien.

Eine Umsetzung der vom Land Bayern eingebrachten Konvergenzklausel mache den Risikostrukturausgleich und den Gesundheitsfonds daher rechtlich angreifbar. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte die AOK deshalb gefordert, auf diese auch methodisch nicht umsetzbare, von Bayern eingebrachte Klausel zu verzichten.

Das nunmehr vorliegende Gutachten der Professoren Wasem und Wille bestätige diese AOK-Forderung mit aller Deutlichkeit.

Pressemitteilung des AOK-Bundesverband

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