Auch Fahrradfahrer sind an Verkehrsregeln gebunden

Des Deutschen zweitliebste Freizeitbeschäftigung ist, noch vor dem Fußballspielen, das Fahrradfahren. Es ist gesund, hält fit, macht Spaß und ist ein umweltfreundliches Verkehrsmittel, das jeden Stau umschifft. Doch ehe man im Frühjahr erstmals den „Drahtesel“ besteigt, sollte man ihn einer genauen Sicherheitsprüfung unterziehen.

Denn: „Fahrradfahren mit einem nicht verkehrssicheren Vehikel ist nicht nur gefährlich, sondern auch laut StVZO nicht für den Straßenverkehr zugelassen“, so Anne Kronzucker, Juristin und Expertin der D.A.S. Rechtsschutz Versicherung.

Sicherheit durch gute Ausrüstung

Ein verkehrstaugliches Fahrrad muss über zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel und eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Der Gesetzgeber schreibt als Fahrradbeleuchtung einen dynamobetriebenen weißen Frontstrahler und ein ebenso betriebenes rotes Rücklicht vor plus jeweils einen Rückstrahler.

„Nur Sporträder mit weniger als 11 Kilo Gewicht dürfen mit Batteriebeleuchtung fahren“, so die D.A.S. Expertin. „Die Pedale müssen zudem über Rückstrahler verfügen, die nach vorne und hinten gelb leuchten und pro Vorder- und Rückrad müssen je zwei gelbe Reflektoren angebracht sein.“

Hat das Velo die Sicherheitsprüfung bestanden, sollte sich jeder Fahrrad-Fan außerdem noch vergewissern, ob er eine Privat-Haftpflichtversicherung hat. Verursacht ein Radfahrer einen Unfall, haftet er ohne Haftpflichtversicherung mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das kann bei einem Personenschaden dann richtig teuer werden.

Auch Fahrradfahrer sind an Verkehrsregeln gebunden

Unfälle und Bußgelder lassen sich häufig vermeiden, wenn der Fahrradfahrer mit den entsprechenden Verkehrsvorschriften vertraut ist. Erste Pflicht ist es, die mit blauen Verkehrschildern ausgewiesenen Fahrradwege auch zu benutzen. Anders gekennzeichnete Radwege können Radfahrer dagegen benutzen, müssen es aber nicht. Sie können auch auf der Fahrbahn radeln.

Kinder bis zu acht Jahren müssen statt der Fahrbahn den Gehweg benutzen; Kinder bis zu zehn können zwischen
beiden wählen. „Fährt ein Erwachsener hingegen auf dem Gehweg muss er mindestens 5 Euro zahlen, fährt er auf einem Radweg in falscher Richtung 15 Euro“, so die Rechtsexpertin.

Und wer das Telefonieren selbst auf dem Velo nicht lassen kann, ist mit 25 Euro Bußgeld dabei. Grundsätzlich gilt, dass jeder Fahrradfahrer gemäßigt und der Verkehrssituation angemessen fahren sollte, da er akustisch und optisch schwer zu orten ist.

Und noch ein Tipp: Wo und wie lange man auch immer sich auf sein Fahrrad schwingt, sollte man dies zur eigenen Sicherheit nur mit Fahrradhelm machen, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.

Pressemitteilung der D.A.S.

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