Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, muss man natürlich arbeitslos gemeldet sein. Man darf seine Stelle nicht ohne triftigen Grund selbst gekündigt haben; dann bekäme man erst einmal eine dreimonatige Sperrfrist auferlegt.

Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften. Das bedeutet, dass man in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig tätig war. Hier können auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden. Eine ABM-Maßnahme führt allerdings nicht zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung.

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