Ich bin dann mal weg! Sicher vorsorgen für den Auslandsaufenthalt

Die Rente wandert mit aus

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Ob eine Finca in Andalusien oder ein Strandappartment an der Copa Cabana – immer mehr Menschen erfüllen sich den Traum vom Altersruhesitz in sonnigen Gefilden. Wie das Statistische Bundesamt in einer Umfrage feststellt, möchte ein Fünftel aller Berufstätigen seinen Altersruhesitz ins Ausland verlegen. Eine „graue Auswanderungswelle“ könnte Deutschland bevorstehen. Doch wandert die angehäufte Rente mit, wenn man selbst das Land verlässt?

Die Rentenhöhe und Beitragszeiten bei Auswanderern und Expatriates, also befristeten Arbeitnehmern im Ausland, regelt Deutschland durch bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Diese sind bisher nur in den EU-Staaten einheitlich geregelt. Wer also in EU-Staaten lebt und arbeitet und sich auch später in einem EU-Land zur Ruhe setzt, muss sich um seine Rentenansprüche keine Sorgen machen.

Auswanderer bekommen jeweils Teilrenten aus den Ländern, in denen sie Ansprüche erworben haben. Das gilt für EU-Staaten und andere Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Rentenverträge geschlossen hat. Beitragszeiten aus Ländern ohne Abkommen werden in Deutschland nicht anerkannt. In diesen Fällen muss sich der Auswanderer in seinem Zielland selber um seine Rentenansprüche kümmern.

Abschläge für ausländische Staatsbürger
Staatsangehörige von Staaten, die nicht zur EU gehören, so genannte Drittstaatsangehörige profitieren ebenfalls von den rentenfreundlichen EU-Regelungen. Anders verhält es sich allerdings, wenn diese Leute ihren Altersruhesitz außerhalb der EU verlagern. Dann erlaubt sich der deutsche Staat einen Rentenabschlag von 30 Prozent. Auch bei denjenigen, die ihr Arbeitsleben lang volle Sozialbeiträge bezahlt haben. Ein Grund dafür ist, dass die Rente in den nächsten Jahrzehnten stufenweise besteuert wird. Wer ins außereuropäische Ausland zieht, entgeht dieser Rentensteuer und wird deshalb mit diesem Abschlag bedacht. Es sei denn, es gelten abweichende Regelungen, zum Beispiel durch Sozialversicherungsabkommen mit dem Auswanderungsland.

Deutsches Rentenrecht wandert mit
Egal wie die Rentenregelung im Ausland ausfällt. Seinen Rentenanspruch kann man auch im Ausland nur nach deutschem Recht geltend machen. Das heißt, auch wenn die Landsleute in der neuen Heimat ihre Rente schon früher bekommen, die Rente aus Deutschland gibt es erst ab 65, später gar erst ab 67. Auch alle anderen Voraussetzungen für die Rente müssen erfüllt sein.

Rückerstattung gezahlter Beiträge nur selten möglich
Eine Voraussetzung für den Bezug einer Deutschen Rente ist, dass man insgesamt mindestens fünf Jahre lang Beiträge bezahlt haben muss, die aber auch auf unterschiedliche Zeiträume verteilt werden können. Wer auswandert ohne die Voraussetzungen für eine deutsche Rente zu erfüllen, verliert meist alle bis dato einbezahlten Beiträge. Unter Umständen kann er eine Rückzahlung verlangen, nämlich wenn mit der Auswanderung die Versicherungspflicht entfällt, zwei Jahre vergangen sind, und es keine Möglichkeit gibt, sich freiwillig zu Versichern. Da Letzteres für Deutsche in ihrer Heimat aber immer möglich ist, können deutsche Staatsbürger grundsätzlich keine Beiträge zurückbekommen.

Riester oder Rürup?
Seit Jahren unterstützt der Staat den Aufbau einer privaten Rente mit diversen Zuschlägen und steuerlichen Anreizen. Versicherer raten Auswanderen zum Abschluss einer Riester-Rente ab? Denn der Staat verlangt von Riester-Rentnern, die ins Ausland ziehen, alle bis dahin gewährten staatlichen Zuschüsse zurück. Da Riester-Rentner in Deutschland Steuern auf ihre Rente bezahlen, wären Auswanderer, die nicht mehr steuerpflichtig sind, bevorteilt. Die einbezahlten Beiträge samt Zinsen kann man aber behalten.

Anders verhält es sich mit der Rürup-Rente. Diese wird zwar ebenfalls als Sonderausgabe steuerlich gefördert, wird aber später auch ohne Abschläge ins Ausland überwiesen.
Alle wichtigen Infos über Rente und Ausland gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Überblick und Checkliste fürs Auswandern und für längere Auslandsaufenthalte auf der nächsten Seite.

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