Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisiert unnötige Bürokratie bei Wohn-Riester

Mit der Entscheidung der Koalitionsspitzen, in die Riester-Förderung auch Beträge zum Erwerb selbst genutzter Wohnimmobilien einzubeziehen, soll jetzt eine Zusage aus der Koalitionsvereinbarung von 2005 mehr schlecht als recht umgesetzt werden.

Bereits heute ist absehbar, dass das gesamte Förderverfahren zum Wohn-Riester sowohl für Riester-Sparer als auch für die Anbieter von Riester-Produkten immens verkompliziert wird.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt zudem davor, dass die erweiterte Riester-Förderung auf Wohneigentum auch Risiken birgt.

Dr. Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV, kritisiert, dass mit der Einigung der Koalitionsspitzen über die Umsetzungsmodalitäten zum Wohn-Riester unsinnige Bürokratiekosten für die Branche entstehen.

Für Versicherungsunternehmen ist es nicht hinnehmbar, wenn die Anbieter von Riester-Verträgen trotz der Entnahme des gesamten bisher angesparten Altersvorsorgevermögens zum Erwerb von Wohneigentum ihre ehemaligen Kunden dennoch über Jahre und Jahrzehnte hinweg über die Entwicklung eines fiktiven Wohnförderkontos unterrichten müssen – obwohl sie tatsächlich gar keine Gelder mehr verwalten.

„Die Versicherungsunternehmen werden durch nicht nachvollziehbare Gründe per Gesetz mit unnötigen Bürokratiekosten belastet.

Für das jetzt anstehende Gesetzgebungsverfahren muss eine marktgerechte Lösung gefunden werden“, fordert von Fürstenwerth.

Mit der Altersvorsorge soll im Kern der spätere Verlust des Arbeitseinkommens ein Leben lang kompensiert werden. Allerdings fließen beim Immobilienerwerb, im Gegensatz zu allen anderen Altersvorsorgeformen, im Alter keine Geldleistungen; die Versorgung besteht nur aus eingesparten Mietzahlungen für eine im Alter oft viel zu große Wohnung, für die auch noch erhebliche Reparaturkosten anfallen können. Immobilien binden überdimensional viel Kapital in einer einzigen Anlageklasse, deren Wertentwicklung langfristig unsicher ist.

Auch für das Risiko einer Invalidität oder zur Hinterbliebenenversorgung beim frühen Tod des Hauptverdieners ist die Immobilie eine denkbar schlechte Vorsorgealternative.

Vom Gesetzgeber vorgegebene Mindestanforderungen an die staatlich geförderte Altersvorsorge können so nicht eingehalten werden – weder der garantierte Kapitalerhalt noch die lebenslange Rentenleistung.

„Mit einer Immobilie lassen sich berechenbare, lebenslange Alterseinkommen nicht ersetzen, sondern bestenfalls ergänzen“, so von Fürstenwerth.

Pressemitteilung des GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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