DZI: UNICEF Deutschland verliert Spendensiegel

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. das DZI Spenden-Siegel entzogen. Mehrere Gründe waren dafür ausschlaggebend: UNICEF Deutschland hat dem DZI die Zahlung von Provisionen an Spendenwerber trotz entsprechender Fragen im jährlichen Prüfungsverfahren verschwiegen.

Eine jetzt abgeschlossene Nachprüfung des DZI ergab neben weiteren Mängeln im Auskunftsverhalten, dass UNICEF bei den Provisionszahlungen gegen Spenden-Siegel-Standards verstoßen hat.

Nach Einschätzung des DZI muss die Management-, Leitungs- und Aufsichtsstruktur von UNICEF Deutschland durchgreifend verbessert werden, damit sich derartige Fehler nicht wiederholen.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen hat dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. am Dienstag (19.02.2008) das Spenden-Siegel entzogen.

Dies ist das Ergebnis einer Zusatzprüfung bei UNICEF Deutschland, die das DZI am 28.11.2007 begonnen hatte, nachdem anonyme Hinweise zu kritischen Medienberichten geführt hatten.

Die Gründe für den Entzug des Spenden-Siegels sind:

1. UNICEF Deutschland hat bei den jährlichen Spenden-Siegel-Prüfungen seit 2005 wahrheitswidrig behauptet, keine Provisionen für die Vermittlung von Spenden zu bezahlen. Eine entsprechende Frage in dem zur Prüfung gehörigen Fragebogen hat UNICEF stets verneint. Tatsächlich hat die Organisation von 2004 bis 2007 drei professionelle Spendenwerber (Fundraiser) erfolgsabhängig bezahlt.

Mit den unzutreffenden Angaben hat UNICEF gegen die in den Spenden-Siegel-Kriterien verankerte Darlegungspflicht verstoßen (Ziffer B.II.11 der Spenden-Siegel-Leitlinien). Dies ist besonders schwerwiegend, weil UNICEF im Zusammenhang mit den Provisionszahlungen weitere Verstöße gegen die Spenden-Siegel-Standards begangen hat (siehe Ziffern 2, 3, 4), die das DZI nun erst auf Grund externer Hinweise (Medienberichte nach anonymem Brief) erkennen konnte.

Obwohl dem Vorstand von UNICEF spätestens seit dem Eingang anonymer Hinweise im Mai 2007 und einer Vorstandssitzung im Juni 2007 die Provisionszahlungen bekannt gewesen sind, erfolgte kein korrigierender Hinweis an das DZI.

Auch die Antworten von UNICEF im Rahmen der Nachprüfung des DZI waren nicht von uneingeschränkter Offenheit getragen, sondern trugen zum Teil eher zur Verschleierung der tatsächlichen Sachverhalte bei.

2. UNICEF Deutschland hat Ansprechpersonen nicht über Provisionen informiert und damit eine wesentliche Bedingung des DZI für die Zulässigkeit von Provisionen verletzt.

Die Organisation hat gegenüber dem DZI erklärt, dass die von den erfolgsabhängig bezahlten Fundraisern angesprochenen Personen in der Regel nicht über den besonderen Vergütungsmodus informiert wurden.

Dies ist ein Verstoß gegen Ziffer B.II.6 der Spenden-Siegel-Leitlinien in Verbindung mit Ziffer C.I.5.b) der Ausführungsbestimmungen des Siegels.

3. Mit einer Provisionszahlung von 30.000 Euro ohne nachvollziehbare Gegenleistung hat UNICEF Deutschland gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen.

Einer der erfolgsabhängig vergüteten Fundraiser hat für die Vermittlung einer Großspende (500.000 Euro) des Konzerns LIDL eine Provision von 30.000 Euro erhalten.

UNICEF konnte dem DZI trotz mehrfacher Nachfragen, und obwohl es zwischenzeitlich den gegenteiligen Eindruck erweckte, nicht belegen, dass zwischen dieser Vergütung und dem Zustandekommen der Spende ein sachlicher Zusammenhang besteht.

Damit hat UNICEF gegen Ziffer B.II.2 der Spenden-Siegel-Leitlinien verstoßen (Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).

4. Mangelhafte Vereinbarungen begünstigten die nicht sachlich nachvollziehbare Provisionszahlung und verstoßen gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Die Povisionsvereinbarung, der UNICEF die „LIDL-Spende“ zugeordnet hat, ist nach Einschätzung des DZI formal und inhaltlich mangelhaft und hat im Fall der „LIDL-Spende“ die nicht sachlich nachvollziehbare Auszahlung der Provision begünstigt.

Die Mängel bei dieser Vereinbarung und das Fehlen jeglicher Vereinbarung in einem weiteren Fall stellen ebenfalls einen
Verstoß gegen Ziffer B.II.2 der Spenden-Siegel-Leitlinien dar (Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).

Das DZI hat sorgfältig erwogen, trotz der beschriebenen Verstöße gegen die Vergabekriterien des Spenden-Siegels zunächst auf einen Entzug des Siegels zu verzichten und stattdessen strikt kontrollierte Auflagen zu erlassen.

In Anbetracht der in den vergangenen Wochen zu Tage getretenen und entstandenen gravierenden Leitungs-, Aufsichts- und Managementmängel und des unzureichenden Auskunftsverhaltens bei UNICEF war für das DZI aber der Entzug des Spenden-Siegels unumgänglich.

Eine durchgreifende Erneuerung der Strukturen von UNICEF Deutschland ist jetzt nötig, um sicherzustellen, dass Fehler wie die, die zum Entzug des Spenden-Siegels geführt haben, sich nicht wiederholen.

Gemäß den Spenden-Siegel-Leitlinien kann eine Organisation nach der Ablehnung eines Siegel-Antrags oder dem Entzug des Spenden-Siegels nach Ablauf eines vollständigen Geschäftsjahres das Siegel erneut beantragen.

Vergabekriterien des DZI Spenden-Siegels werden auf mehr Transparenz hin verschärft

Das DZI setzt die im Frühjahr 2007 begonnene Überarbeitung der Vergabekriterien für das Spenden-Siegel fort.

Schon jetzt ist absehbar, dass die Kriterien in folgenden Punkten verschärft werden:

– Einführung detaillierter Vorgaben für die Veröffentlichung von Jahresberichten (Offenlegung des Jahresabschlusses; Informationen zur Vergütung hauptamtlicher Mitarbeiter und externer Berater, zu Aufwandsentschädigungen Ehrenamtlicher, sowie zur Zahlung von Provisionen; Veröffentlichung des Werbe- und Verwaltungskostenanteils nach DZI-Standard);

– Sicherstellung und Überprüfung einer angemessenen Projektevaluation;

– Ausführlichere Regelungen zur Zulässigkeit von Provisionen (Offenlegung, Deckelung);

– Offenlegung der Verträge mit externen Dienstleistern gegenüber dem DZI;

– Erhöhte Anforderungen an die Qualität der Aufsichtsstrukturen (Mindestzahl von Sitzungen in Abhängigkeit der Organisationsgröße, keine Interessenkonflikte).

Die Erfahrungen der kontroversen Diskussion um Managementfehler und strukturelle Mängel bei UNICEF
Deutschland werden diesen Prozess zusätzlich beeinflussen.

Mit sofortiger Wirkung geht das DZI dazu über, von allen Mitgliedern der Vorstände und besonderer Aufsichtsorgane eine Erklärung zu verlangen, dass diese die Spenden-Siegel-Standards zur Kenntnis genommen haben und deren Einhaltung
in ihrem Verantwortungsbereich mit gewährleisten werden.

Bisher war nur die entsprechende schriftliche Selbstverpflichtung der vertretungsberechtigten Leitungsmitglieder erforderlich.

Weitere Bausteine für mehr Transparenz und Vertrauen im deutschen Spendenwesen

Mit dem DZI Spenden-Siegel (230 Organisationen mit insgesamt 1,4 Mrd. Euro Spenden pro Jahr) sowie den rund 350 DZI-Auskünften zu Organisationen ohne Spenden-Siegel trägt das 1893 gegründete DZI erheblich zu mehr Transparenz und Vertrauen im deutschen Spendenwesen bei:

– durchschnittlich 30 Prozent der Erstanträge bei Spenden-Siegel sind nicht erfolgreich;

– rund 10 Prozent der DZI-Auskünfte zu Organisationen ohne Spenden-Siegel enthalten negative
Wertungen.

Der seit 2003 jährlich veröffentlichte „DZI Spenden-Almanach“ informiert detailliert über die Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben aller Siegel-Organisationen und ihre individuellen Werbeund Verwaltungskostenanteile.

Mit dem Projekt „GuideStar Deutschland“ bereitet das DZI seit 2006 in Zusammenarbeit mit wichtigen Dachverbänden die Schaffung einer umfassenden Informationsdatenbank für den deutschen gemeinnützigen Sektor vor.

Nach Auffassung des DZI sind aber weitere „Bausteine“ erforderlich, um Vertrauen und Transparenz im deutschen Spendenwesen zu stärken:

1. Geprüfte Transparenz

– DZI Spenden-Siegel und Auskünfte des DZI zu Organisationen ohne Spenden-Siegel

– Ausbau der Rechungslegungsstandards für Spendenorganisationen nach dem Vorbild Schweiz und Großbritannien

– PWC Transparenzpreis stellt besonders aussagekräftige Jahresberichte heraus

2. Direkte Transparenz

– Aussagekräftigere Jahresberichte von Spendenorganisationen

– DZI-Projekt GuideStar Deutschland: Schaffung einer allgemeinen Informationsdatenbank der gemeinnützigen Organisationen (www.guidestar-deutschland.de)

– Aufbau einer regelmäßigen Spendenstatistik für Deutschland

– mehr öffentliche Information zum Spendenwesen (Workshops, schuldidaktisches Material, Zeitungsbeiträge und -beilagen)

3. Staatliche Kontrolle

– die Erosion der Sammlungsgesetze stoppen, Umbau der Sammlungsaufsicht auf Länderebene nach dem Positiv-Beispiel Rheinland-Pfalz

– stringentere Gemeinnützigkeitsprüfung der Finanzämter

4. Selbstregulierung

– weiterer Ausbau von themenspezifischen Verhaltenskodizes von Lobby- und /Dachverbänden (z.B. VENRO, Diakonischer Governance Kodex, Deutscher Spendenrat)

Pressemitteilung des DZI

Weitere Informationen zum Thema „Spenden“ im Text: 

„Winterzeit ist Spendenzeit“

1. Richtig spenden – Dank DZI-Siegel

2. Finanzamt: Spenden als Sonderausgaben absetzen

3. (Nicht-) abzugsfähige Spenden

4. Kurz und bündig

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