Ohne Frage keine Pflichtverletzung

„Wer heute einen Antrag auf Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, wird sich vermutlich wundern, was der Versicherer alles über die Gesundheit der zu versichernden Person wissen möchte“, sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Schon früher spielte die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine ganz wichtige Rolle. Seit das neue Versicherungsvertragsgesetz zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist, legen die Versicherer aber noch mehr Wert auf diese Informationen.

Hintergrund für die verstärkte Wissbegier der Versicherer sind die neuen Vorschriften zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.

Früher war rechtlich geregelt, dass der Antragsteller alle ihm bekannten Umstände, die für die Gefahrübernahme seitens des Versicherers erheblich sind, anzuzeigen hatte.

Dieser Anforderung konnten Verbraucher praktisch aber kaum nachkommen, da ihnen im Regelfall nicht bekannt war, welche Umstände für den Versicherer von Bedeutung sind.

Im Schadensfall hatten es die Versicherungsgesellschaften so relativ leicht, sich auf eine Verletzung der Anzeigepflicht zu berufen.

Im Ergebnis waren sie dann nicht bereit, die vereinbarte Rente zu zahlen. Diese Regelungen wurden nun zu Gunsten der Verbraucher umgestaltet.

Heute gilt – einfach gesagt – der Grundsatz: Ohne Frage keine Pflichtverletzung. „Der Verbraucher muss nur noch auf schriftlich gestellte Fragen antworten; natürlich vollständig und wahrheitsgemäß“, weist Hoffmann hin.

Damit verlagert sich das Risiko einer Fehleinschätzung auf den Versicherer. Deshalb wurden von den Gesellschaften die Gesundheitsfragen neu gestaltet.

Diese gehen nun weiter in die Tiefe, wie ein Beispiel der Iduna Vereinigte Lebensversicherung zeigt. So wird unter anderem gefragt, ob der Antragsteller mehr als 5 Liter Bier oder mehr als 2,5 Liter Wein/Sekt oder mehr als 0,25 Liter Spirituosen pro Woche zu sich nimmt.

Wird dies bejaht, folgen weitere Fragen nach der Art des Alkohols, nach der Häufigkeit des Genusses und den Mengen.

„Diese Teilfragen sind jedoch kein Indiz dafür, dass dieser Versicherer nun insgesamt besonders gute Antragsfragen entwickelt hat“, informiert Hoffmann.

Wichtige Kriterien sind vielmehr, dass die Fragen insgesamt eindeutig, zeitlich eng befristet und konsequent gestellt werden. Längst nicht alle Versicherer erfüllen diese Anforderungen.

Stattdessen tauchen immer noch schwammige Fragen auf, bei denen der Verbraucher Gefahr läuft, sie unverschuldet falsch zu beantworten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt in der persönlichen Beratung zur Berufsunfähigkeit eine Software ein, die verbraucherfreundliche Angebote – bei denen auch die Gestaltung der Gesundheitsfragen berücksichtigt ist – herausfiltert.

Pressemitteilung der VZ Sachsen

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