Krankenkassen bezahlen notwendige Kuren in Polen

Kur- und Gesundheitsaufenthalte in Polen sind nicht nur wegen der niedrigen Preise und der landschaftlichen Reize des Landes gefragt – auch die gute Qualität der Behandlungen macht solche Aufenthalte sehr beliebt.

Häufig erkundigen sich deshalb Verbraucher im Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrum in Frankfurt (Oder) (VIZ), wie sie zu einer Kur in Polen kommen.

Grundsätzlich können Patienten mit einer bewilligten Kur selbst entscheiden, ob sie diese an der deutschen Ostsee oder im Ausland wie in Polen antreten.

Allerdings muss zuallererst ein Arzt die Notwendigkeit einer Kur zur Vorsorge oder zur Rehabilitation feststellen. Dann wird die Kur bei der Krankenkasse beantragt.

Im Antrag kann man bereits auf einen gewünschten Ort hinweisen. Damit dieser Wunsch erfüllt und die Kosten erstattet werden, sollte man bei der Auswahl eines Wunsch-Kurortes Einiges beachten.

Dr. Katarzyna Trietz, die Leiterin des VIZ, rät dazu: „Vor allem sollte man sich vergewissern, ob der Kurort die individuell notwendigen medizinischen Voraussetzungen wie bestimmte Therapiemöglichkeiten bietet, ob die Ausstattung und Behandlungsqualität den gewünschten Standard aufweisen und ob das Personal deutsch spricht.“

Sie weiß aus Erfahrung, dass die polnischen Kurorte in der Regel einen guten Standard bieten. Dennoch empfiehlt sie, sich vor der Reise sicherheitshalber zu erkundigen, ob die Kureinrichtung auch staatlich anerkannt ist.

Genehmigt die Krankenversicherung den Kuraufenthalt in Polen, dann übernimmt sie die Kosten bis zu der Höhe, die eine Kur in Deutschland kosten würde.

„Da die Lebenshaltungskosten in Polen aber noch günstiger sind als in Deutschland, ist eine Kur im Nachbarland nicht nur für den Körper, sondern auch für den Geldbeutel eine Wohltat“, meint die Verbraucherschützerin mit einem Augenzwinkern.

Wenn die Voraussetzungen für einen Kuraufenthalt erfüllt sind, zahlt die Krankenkasse die Verordnungen und den Zuschuss in den ausländischen Kurorten; die Pauschale beträgt 13 Euro pro Tag.

Der Patient legt die Kosten im Ausland in bar aus und bekommt diese dann von seiner Krankenkasse zurück.

Pressemitteilung der VZ Brandenburg

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