Im Winterurlaub gut versichert

Viele Brandenburger wollen ihren Urlaub auch dieses Jahr in den Bergen verbringen. In den Verbraucherberatungsstellen fragen deshalb einige von ihnen, welche Versicherungen man speziell für den Winterurlaub braucht.

Versicherungsexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt: „Bei einer Auslandsreise ist neben der Grünen Karte vom Versicherer für Autounfälle und einem Schutzbrief für Pannenhilfe eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll.“

Zwar bestünden mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen – dennoch mache sich diese Versicherung im Notfall bezahlt:

Neben der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen wird dann auch ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport ersetzt. Diesen bezahle keine gesetzliche Kasse.

Darüber hinaus gilt laut Schaarschmidt im Winterurlaub, was auch für den ständigen Versicherungsschutz wichtig sei: Eine private Haftpflicht- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung hält er generell für sinnvoll;

wer Letztere nicht hat, könne ersatzweise mit einer Unfallversicherung zumindest einen Teil des Berufsunfähigkeitsrisikos absichern.

Die Privathaftpflicht leistet an einen Geschädigten, wenn der Skifahrer oder Rodler beispielsweise einen Unfall verursacht.

Wird der Wintersportler selbst geschädigt, so sollte er unbedingt die Adressdaten des Schädigers und die von möglichen Zeugen einholen, wenn das möglich ist.

Dies dürfte insbesondere bei schweren Unfällen zwar schwierig sein. Bergrettung (Telefonnummer vorher im Handy abspeichern!), Liftpersonal und Skilehrer sind aber oft von sich aus behilflich.

Den Abschluss diverser Skiversicherungen für Bruch und Diebstahl oder einer Reisegepäckversicherung hält der Verbraucherschützer nur für neue und recht teure Ski für sinnvoll. Schaarschmidt empfiehlt:

„Lesen Sie jedoch vor Abschluss das Kleingedruckte. Wichtig ist, dass der Versicherer bei Diebstahl auch dann leistet, wenn die Ski vor der Berghütte unbeaufsichtigt und ungesichert abgestellt wurden!“

Die Hausratversicherung leistet nur bei Diebstahl, wenn die Ski im abgeschlossenen Raum aufbewahrt und oftmals noch selbst gesichert sind.

Meist bieten Skiverleihstationen die Ausleihe nur einschließlich einer Versicherung an, die im Preis enthalten ist.

Danach sollte man sich ausdrücklich erkundigen und erfragen, wann und unter welchen Bedingungen im Schadenfall geleistet wird, sonst trägt man das Verlustrisiko womöglich selbst.

Pressemitteilung der VZ Brandenburg

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